Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft: Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft

Berlin und Potsdam

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München (AG München, HRB 70 400) hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung an der Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft und auch nicht mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehören.

2.

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG (AG München, HRA 123 660) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG und § 20 Abs. 4 AktG, § 16 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 Abs. 1 AktG an der Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft gehört.

 

Berlin, im März 2021

Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.