AGRAVIS RAIFFEISEN AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

AGRAVIS Raiffeisen AG

Münster

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

der AGRAVIS Raiffeisen AG

am Dienstag, 04. Mai 2021, um 10:00 Uhr

Die ordentliche Hauptversammlung 2021 der AGRAVIS Raiffeisen AG findet nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend COVID-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Die Hauptversammlung wird im Wege der Bild- und Tonübertragung für alle Aktionäre zugänglich sein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) sind die Räumlichkeiten der POOLgroup GmbH, Südring 26, 48282 Emsdetten.

I. Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch Herrn Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss, des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 sowie Bericht über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2021

3.

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020

Nach Vornahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen, der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen sowie der Bildung der notwendigen Rückstellungen verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 11.578.403,46 Euro.

Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich unter Einbeziehung der Zuweisung in die gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 579.000,00 Euro sowie der Zuweisung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 2.500.000,00 Euro ein Bilanzgewinn von 8.499.403,46 Euro.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,02 Euro je Stückaktie
(bei 8.005.924 Stückaktien ohne eigene Aktien)
8.166.042,48 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 333.360,98 Euro
4.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 die

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

zu wählen.

7.

Satzungsänderung – Änderung des § 3 Abs. (6) betreffend Schaffung von neuem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

§ 3 Abs. (6) der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Mai 2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 12.000.000,00 € (in Worten: zwölf Millionen Euro) durch Ausgabe neuer vinkulierter Namensstückaktien gegen Geld- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Neue Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft und Mitarbeiter der Konzernunternehmen ausgegeben werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Aktien, die durch Ausübung dieser Ermächtigung entstehen, ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 AktG

Die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung läuft per 08. Mai 2021 ab. Deshalb wird vorgeschlagen, die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in § 3 Abs. (6) neu zu fassen.

Die bei vergangenen Beschlussfassungen dargestellten Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts bestehen nach wie vor: Die Gesellschaft arbeitet nach § 2 ihrer Satzung nach den Grundsätzen des genossenschaftlichen Förderauftrags im Dienst der Aktionäre. Dem von der Gesellschaft verfolgten Auftrag entspricht umgekehrt die Verpflichtung der Aktionäre, die Gesellschaft in der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen.

Die Gesellschaft betreibt in der Rechtsform der AG als Gegenstand ihres Unternehmens eine genossenschaftliche Warenzentrale.

Damit unterscheidet sich die genossenschaftlich strukturierte Gesellschaft, in welcher Aktionäre regelmäßig Kunden und Lieferanten der Gesellschaft sind, wesentlich von den meisten anderen Aktiengesellschaften.

Die besondere Pflege geschäftlicher Beziehungen der Gesellschaft zu den sie im Wesentlichen tragenden Aktionären erfordert in Verbindung mit dem anhaltenden Strukturwandel bei den Aktionären und der sie tragenden Landwirtschaft individuelle Regelungen zur Bemessung der jeweiligen Beteiligungsquote bestehender Aktionäre.

Die Gesellschaft soll in die Lage versetzt werden, auf die Veränderungen durch den Strukturwandel der Aktionäre und die Veränderungen auf den Agrarmärkten flexibel eingehen zu können. Hierzu kann zur Stärkung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit eventuellen neuen Marktpartnern im Einzelfall auch der Erwerb von Beteiligungen notwendig werden. Solche potenziellen Partner sind häufig nicht an der Veräußerung gegen Geld interessiert, sondern streben mit wechselseitigen Beteiligungen eine dauerhafte Kooperationsplattform an. Die Übernahme der einen oder anderen Beteiligung setzt deshalb die schnelle und jederzeitige Verfügbarkeit von Aktien als Gegenleistung voraus.

Darüber hinaus soll es den Mitarbeitern des AGRAVIS-Konzerns auch zukünftig ermöglicht werden, Aktien zu zeichnen. Das erhöht die Identifikation unserer Mitarbeiter mit dem Unternehmen, bietet einen besonderen Leistungsanreiz und fördert eine langfristige Bindung von Mitarbeitern, deren erhoffte positive Auswirkung auf das Unternehmen allen Aktionären zugutekommt.

Der Ausschluss des Bezugsrechts ist auch deshalb zulässig, weil er geeignet und erforderlich ist, um das mit der Kapitalerhöhung verfolgte Ziel zu erreichen: Sie dient letztlich der Schaffung einer ausgewogenen Beteiligungsstruktur und erfolgt nur unter strikter Einhaltung der Satzungsvorgaben zur Zusammensetzung des Aktionärskreises. Danach ist vorgeschrieben, dass die genossenschaftlichen Aktionäre mehr als 60 % des stimmberechtigten Grundkapitals halten.

8.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG i. V. m. § 14 der Satzung aus je zehn Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen.

Das Amt der nachfolgenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung:

Birgit Buth, Köln

Franz-Josef Holzenkamp, Emstek-Garthe

Günter Lonnemann, Ankum

Friedrich Steinmann, Kirchhellen

Der Aufsichtsrat schlägt in Abstimmung mit dem Beirat der Hauptversammlung vor, für die kommende Amtszeit folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Birgit Buth, Köln, in ihrem Amt als Geschäftsführerin Deutscher Raiffeisenverband e.V. (Wiederwahl)

b)

Franz-Josef Holzenkamp, Emstek-Garthe, Landwirt (Wiederwahl)

c)

Friedrich Steinmann, Kirchhellen, Landwirt (Wiederwahl)

d)

Holger Terhalle, Werpeloh, in seinem Amt als Vorstandsmitglied Raiffeisenbank Ems-Vechte eG (Neuwahl)

Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, für die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder folgende an das jeweilige Mandat gebundene Ersatzmitglieder zu wählen:

e)

Michael Eißler, Lüchow, in seinem Amt als Mitglied der erweiterten Konzernleitung der VR PLUS Altmark-Wendland eG
für Birgit Buth

f)

Ulrich Kemmer, Edemissen, Landwirt
für Franz-Josef Holzenkamp

g)

Albert Rohlmann, Hörstel, Landwirt
für Friedrich Steinmann

h)

Hermann Jakobs, Geeste-Osterbrock, in seinem Amt als geschäftsleitendes Vorstandsmitglied Raiffeisen Mittelems eG
für Holger Terhalle

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

9.

Wahlen zum Beirat

Kandidaten für die Zuwahl bzw. die Wiederwahl in den Beirat werden gemäß § 19 Abs. (1) der Satzung von den Aktionären unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte vorgeschlagen und von der Hauptversammlung gewählt.

Das Amt der nachfolgenden Beiratsmitglieder endet mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung:

Dr. Hauke Bronsema, Geestland

Karl-Heinz Eikenhorst, Stemwede

Steffen Mogwitz, Gehrden

Torsten Wojahn, Gusborn-Quickborn

Herr Volker Bormann, Lüneburg, ist seit der letzten Hauptversammlung aus dem Beirat ausgeschieden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen für die kommende Amtszeit in den Beirat zu wählen:

a)

Dr. Hauke Bronsema, Geestland, in seinem Amt als Vorstandsmitglied Raiffeisen Weser-Elbe eG (Wiederwahl)

b)

Karl-Heinz Eikenhorst, Stemwede, in seinem Amt als Vorstandsmitglied Raiffeisen Lübbecker Land AG (Wiederwahl)

c)

Steffen Mogwitz, Gehrden, Landwirt (Wiederwahl)

d)

Torsten Wojahn, Gusborn-Quickborn, Landwirt (Wiederwahl)

e)

Eckardt Hinrichs, Wrestedt/​Wieren, Landwirt (Neuwahl)

10.

Verschiedenes

II. Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Über den passwortgeschützten Online-Service (Hauptversammlungsportal) für Aktionäre der AGRAVIS Raiffeisen AG kann die gesamte Hauptversammlung von den im Aktienregister eingetragenen Aktionären im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgt werden. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen. Der Online-Service für Aktionäre ist unter folgender Internetadresse zugänglich:

www.agravis.de/​hv

Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung individuelle Zugangsdaten, bestehend aus Aktionärsnummer und Passwort, womit sie sich im Hauptversammlungsportal unter folgender Internetadresse zur Hauptversammlung einloggen können:

www.agravis.de/​hv

Sollten Aktionäre keine postalische Einladung mit entsprechenden Zugangsdaten erhalten haben, können diese sich unter Angabe von Aktionärsnummer, Name, Adresse (und bei natürlichen Personen Geburtsdatum) unter der folgenden E-Mail-Adresse melden:

anmeldestelle@linkmarketservices.de

Im Hauptversammlungsportal stehen den dort eingeloggten Aktionären folgende Möglichkeiten zur Ausübung ihres Stimmrechts zur Verfügung:

a.

Ausübung des Stimmrechts über die elektronische Briefwahl durch Stimmabgabe im Vorfeld oder während der Hauptversammlung

b.

Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters

c.

Erteilung einer Vollmacht an Dritte

Im Falle der Erteilung einer Vollmacht an Dritte zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht durch Übersendung an die E-Mail-Adresse

anmeldestelle@linkmarketservices.de

spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 20 Abs. 4 der Satzung). Ein entsprechendes Formular kann über das Hauptversammlungsportal heruntergeladen werden.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Entsprechende Fragen sind bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes 3 einzureichen. Hierfür ist im Hauptversammlungsportal die Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er die Fragen beantwortet. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Entsprechende Erklärungen sind über die E-Mail-Adresse hv-widerspruch@agravis.de der Gesellschaft auf elektronischem Wege zu übermitteln. Dies ist ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz persönlicher Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich und kompakt zusammengefasst.

Unsere Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​www.agravis.de/​de/​ueber-agravis/​datenschutzerklaerung/​

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

Münster, im April 2021

AGRAVIS Raiffeisen AG

Der Vorstand

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