AGRAVIS Raiffeisen AGMünsterEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Eröffnung und Begrüßung durch Herrn Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss, des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 sowie Bericht über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2021 |
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3. |
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020 Nach Vornahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen, der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen sowie der Bildung der notwendigen Rückstellungen verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 11.578.403,46 Euro. Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich unter Einbeziehung der Zuweisung in die gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 579.000,00 Euro sowie der Zuweisung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 2.500.000,00 Euro ein Bilanzgewinn von 8.499.403,46 Euro. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 die
zu wählen. |
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7. |
Satzungsänderung – Änderung des § 3 Abs. (6) betreffend Schaffung von neuem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor: § 3 Abs. (6) der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Mai 2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 12.000.000,00 € (in Worten: zwölf Millionen Euro) durch Ausgabe neuer vinkulierter Namensstückaktien gegen Geld- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Neue Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft und Mitarbeiter der Konzernunternehmen ausgegeben werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Aktien, die durch Ausübung dieser Ermächtigung entstehen, ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 AktG Die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung läuft per 08. Mai 2021 ab. Deshalb wird vorgeschlagen, die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in § 3 Abs. (6) neu zu fassen. Die bei vergangenen Beschlussfassungen dargestellten Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts bestehen nach wie vor: Die Gesellschaft arbeitet nach § 2 ihrer Satzung nach den Grundsätzen des genossenschaftlichen Förderauftrags im Dienst der Aktionäre. Dem von der Gesellschaft verfolgten Auftrag entspricht umgekehrt die Verpflichtung der Aktionäre, die Gesellschaft in der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen. Die Gesellschaft betreibt in der Rechtsform der AG als Gegenstand ihres Unternehmens eine genossenschaftliche Warenzentrale. Damit unterscheidet sich die genossenschaftlich strukturierte Gesellschaft, in welcher Aktionäre regelmäßig Kunden und Lieferanten der Gesellschaft sind, wesentlich von den meisten anderen Aktiengesellschaften. Die besondere Pflege geschäftlicher Beziehungen der Gesellschaft zu den sie im Wesentlichen tragenden Aktionären erfordert in Verbindung mit dem anhaltenden Strukturwandel bei den Aktionären und der sie tragenden Landwirtschaft individuelle Regelungen zur Bemessung der jeweiligen Beteiligungsquote bestehender Aktionäre. Die Gesellschaft soll in die Lage versetzt werden, auf die Veränderungen durch den Strukturwandel der Aktionäre und die Veränderungen auf den Agrarmärkten flexibel eingehen zu können. Hierzu kann zur Stärkung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit eventuellen neuen Marktpartnern im Einzelfall auch der Erwerb von Beteiligungen notwendig werden. Solche potenziellen Partner sind häufig nicht an der Veräußerung gegen Geld interessiert, sondern streben mit wechselseitigen Beteiligungen eine dauerhafte Kooperationsplattform an. Die Übernahme der einen oder anderen Beteiligung setzt deshalb die schnelle und jederzeitige Verfügbarkeit von Aktien als Gegenleistung voraus. Darüber hinaus soll es den Mitarbeitern des AGRAVIS-Konzerns auch zukünftig ermöglicht werden, Aktien zu zeichnen. Das erhöht die Identifikation unserer Mitarbeiter mit dem Unternehmen, bietet einen besonderen Leistungsanreiz und fördert eine langfristige Bindung von Mitarbeitern, deren erhoffte positive Auswirkung auf das Unternehmen allen Aktionären zugutekommt. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist auch deshalb zulässig, weil er geeignet und erforderlich ist, um das mit der Kapitalerhöhung verfolgte Ziel zu erreichen: Sie dient letztlich der Schaffung einer ausgewogenen Beteiligungsstruktur und erfolgt nur unter strikter Einhaltung der Satzungsvorgaben zur Zusammensetzung des Aktionärskreises. Danach ist vorgeschrieben, dass die genossenschaftlichen Aktionäre mehr als 60 % des stimmberechtigten Grundkapitals halten. |
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8. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG i. V. m. § 14 der Satzung aus je zehn Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Das Amt der nachfolgenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung:
Der Aufsichtsrat schlägt in Abstimmung mit dem Beirat der Hauptversammlung vor, für die kommende Amtszeit folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:
Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, für die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder folgende an das jeweilige Mandat gebundene Ersatzmitglieder zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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9. |
Wahlen zum Beirat Kandidaten für die Zuwahl bzw. die Wiederwahl in den Beirat werden gemäß § 19 Abs. (1) der Satzung von den Aktionären unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte vorgeschlagen und von der Hauptversammlung gewählt. Das Amt der nachfolgenden Beiratsmitglieder endet mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung:
Herr Volker Bormann, Lüneburg, ist seit der letzten Hauptversammlung aus dem Beirat ausgeschieden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen für die kommende Amtszeit in den Beirat zu wählen:
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10. |
Verschiedenes |
II. Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Über den passwortgeschützten Online-Service (Hauptversammlungsportal) für Aktionäre der AGRAVIS Raiffeisen AG kann die gesamte Hauptversammlung von den im Aktienregister eingetragenen Aktionären im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgt werden. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen. Der Online-Service für Aktionäre ist unter folgender Internetadresse zugänglich:
www.agravis.de/hv
Ausübung des Stimmrechts
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung individuelle Zugangsdaten, bestehend aus Aktionärsnummer und Passwort, womit sie sich im Hauptversammlungsportal unter folgender Internetadresse zur Hauptversammlung einloggen können:
www.agravis.de/hv
Sollten Aktionäre keine postalische Einladung mit entsprechenden Zugangsdaten erhalten haben, können diese sich unter Angabe von Aktionärsnummer, Name, Adresse (und bei natürlichen Personen Geburtsdatum) unter der folgenden E-Mail-Adresse melden:
anmeldestelle@linkmarketservices.de
Im Hauptversammlungsportal stehen den dort eingeloggten Aktionären folgende Möglichkeiten zur Ausübung ihres Stimmrechts zur Verfügung:
a. |
Ausübung des Stimmrechts über die elektronische Briefwahl durch Stimmabgabe im Vorfeld oder während der Hauptversammlung |
b. |
Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters |
c. |
Erteilung einer Vollmacht an Dritte |
Im Falle der Erteilung einer Vollmacht an Dritte zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht durch Übersendung an die E-Mail-Adresse
anmeldestelle@linkmarketservices.de
spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 20 Abs. 4 der Satzung). Ein entsprechendes Formular kann über das Hauptversammlungsportal heruntergeladen werden.
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Entsprechende Fragen sind bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes 3 einzureichen. Hierfür ist im Hauptversammlungsportal die Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er die Fragen beantwortet. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Entsprechende Erklärungen sind über die E-Mail-Adresse hv-widerspruch@agravis.de der Gesellschaft auf elektronischem Wege zu übermitteln. Dies ist ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz persönlicher Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich und kompakt zusammengefasst.
Unsere Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://www.agravis.de/de/ueber-agravis/datenschutzerklaerung/
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Münster, im April 2021
AGRAVIS Raiffeisen AG
Der Vorstand