AdCapital AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

AdCapital AG

Tuttlingen

Wertpapier-Kennnummer: 521 450
ISIN: DE0005214506

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2021

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der AdCapital AG am Donnerstag, dem 20. Mai 2021, um 10:30 Uhr (MESZ) ein.

Die Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

im InvestorPortal in Bild und Ton übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind nicht berechtigt, am Ort der Versammlung anwesend zu sein und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.

Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und damit Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Studio der Firma Light & Sound ON TOUR in Spaichingen, Otto-Hahn-Straße 10.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 der AdCapital AG, des Konzernlageberichts der AdCapital AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der AdCapital AG zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.324.061,54 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Hans-Jürgen Döringer für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2021, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Es sollen daher Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchgeführt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 6, § 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus vier Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 bis 4 der Satzung erfolgt die Wahl der in der diesjährigen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, wobei die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen kann.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Dr. Sonja Zobl-Leibinger, Zürich (Schweiz), Rechtsanwältin,

Herrn Dr. Christoph Zobl, Zürich (Schweiz), Rechtsanwalt,

Herrn Hans-Joachim Holstein, Oy-Mittelberg, Unternehmensberater, und

Herrn Maximilian Meyer zu Schwabedissen, Bensheim,
Wirtschaftsprüfer und Partner der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,

jeweils für eine volle Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals und die Änderung der Satzung

Das in 14.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 41.700.000,00 übersteigt die aktuelle Marktkapitalisierung der Gesellschaft, die im ersten Quartal des Jahres 2021 zwischen rund EUR 21 Millionen und rund EUR 24 Millionen betrug. Da bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen der Ausgabebetrag je Aktie den anteiligen Betrag des Grundkapitals je Aktie in Höhe von rund EUR 2,98 nicht unterschreiten darf, wären künftige Kapitalerhöhungen wesentlich erschwert. Das Grundkapital soll daher durch eine Herabsetzung auf EUR 7.000.000,00 angepasst werden. Dies umfasst die Zusammenlegung der 14.000.000 Aktien zu 7.000.000 Aktien, so dass der anteilige Betrag des Grundkapitals je Aktie künftig EUR 1,00 betragen wird. Der aus der Kapitalherabsetzung entstehende Buchertrag in Höhe von EUR 34.700.000,00 soll in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird unter Zusammenlegung der 14.000.000 Aktien zu 7.000.000 Aktien von EUR 41.700.000,00 um EUR 34.700.000 auf EUR 7.000.000,00 im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zur Einstellung in die Kapitalrücklage herabgesetzt. Je zwei Aktien der Gesellschaft werden im Verhältnis von 2 : 1 zu einer Aktie zusammengelegt. Der aus der Kapitalherabsetzung entstehende Buchertrag ist in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses zu entscheiden. Dies gilt insbesondere für die Verwertung von Teilrechten an Aktien (freie Spitzen), die durch die Zusammenlegung der Aktien entstehen können.

c)

§ 5 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 7.000.000,00 Euro und ist in 7.000.000 Stückaktien eingeteilt.“

8.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das ARUG II

§ 14 Absatz 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft bestimmt gemäß § 123 Absatz 3 AktG, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist und entspricht der bisherigen gesetzlichen Regelung für Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften in § 123 Absatz 4 Satz 1 AktG. Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 wurde § 123 Absatz 4 Satz 1 AktG geändert. Demnach reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach dem neuen § 67c Absatz 3 AktG bei börsennotierten Gesellschaften aus. § 14 Absatz 2 Satz 2 der Satzung soll entsprechend angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 14 Absatz 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG oder eine andere in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Letztintermediärs über den Anteilsbesitz aus.“

9.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erweiterung der Möglichkeiten für die elektronische Teilnahme und Kommunikation in Bezug auf die Hauptversammlung

Im Rahmen der von § 118 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 AktG eingeräumten Optionen soll die Satzung der Gesellschaft durch Ermächtigungen des Vorstands ergänzt werden, die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und die Ausübung von versammlungsbezogenen Rechten im Wege der elektronischen Kommunikation vorzusehen. Die bereits bisher bestehende Ermächtigung in § 16 Absatz 4 der Satzung zur Zulassung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung soll künftig in diesem Zusammenhang geregelt werden.

Nach § 118 Absatz 3 AktG sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung teilnehmen, jedoch kann die Satzung bestimmte Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um Mitglieder des Aufsichtsrats in begründeten Fällen von der Pflicht zur Anwesenheit in der Hauptversammlung zu entbinden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

1.

§ 16 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„4.

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist ferner ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise vorzusehen.“

2.

§ 16 der Satzung der Gesellschaft wird der folgende Absatz 6 angefügt:

„6.

Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung darf mit Zustimmung des Vorstands im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen, wenn der Anwesenheit wesentliche berufliche oder private Gründe entgegenstehen oder die Anreise aufgrund der großen Entfernung des Wohnorts des Aufsichtsratsmitglieds vom Versammlungsort als unverhältnismäßig erscheint.“

Weitere Angaben zur Hauptversammlung

Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, Seite 570 ff.) in der durch Gesetz vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, Nr. 67, Seite 3328, 3332) geänderten Fassung („COVID-19-Gesetz“) eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie und der in Baden-Württemberg insoweit geltenden Verhaltensregeln sowie zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der AdCapital AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2021 gemäß § 1 Absatz 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchzuführen sowie die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung zu ermöglichen.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind daher nicht berechtigt, am Ort dieser Versammlung anwesend zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.

Wir bitten die Aktionäre daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und von weiteren Aktionärsrechten:

Voraussetzung für den Zugang zur Übertragung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte der Aktionäre ist die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung werden den Aktionären mit der Anmeldebestätigung (entsprechend einer Eintrittskarte) individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals der Gesellschaft übersandt (siehe „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton live über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

im InvestorPortal übertragen (siehe „Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung“).

Das Stimmrecht können alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben (siehe „Ausübung des Stimmrechts“).

Den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt (siehe „Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation“).

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können im InvestorPortal während der Dauer der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen (siehe „Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung“).

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 29. April 2021, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 13. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

AdCapital AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Anmeldebestätigungen mit den Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können die Hauptversammlung am Donnerstag, dem 20. Mai 2021, um 10:30 Uhr (MESZ) live im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

im passwortgeschützten InvestorPortal nach Eingabe ihrer Zugangsdaten verfolgen. Die Zugangsdaten zu diesem passwortgeschützten InvestorPortal erhalten angemeldete Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung.

Ausübung des Stimmrechts

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Briefwahlstimmen noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Schluss der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft auch unter nachfolgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übersandt werden:

AdCapital AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auf diese Weise abgegebene Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Mittwoch, dem 19. Mai 2021, 18:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Bis zu diesem Datum können sie auch auf diese Weise geändert oder widerrufen werden. Ferner können Briefwahlstimmen unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Schluss der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Aus abwicklungstechnischen Gründen sollte für die auf diese Weise erfolgende Briefwahl das dafür von der Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt werden. Das Formular wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben kann, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Die Erteilung von Vollmachten nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmachten und Weisungen noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Schluss der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Vollmachten nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können der Gesellschaft auch unter nachfolgender Adresse, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse übersandt werden:

AdCapital AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auf diese Weise erteilte Vollmachten nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Mittwoch, dem 19. Mai 2021, 18:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Bis zu diesem Datum können sie auch auf diese Weise geändert oder widerrufen werden. Ferner können Vollmachten und Weisungen unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Schluss der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Das Vollmachts- und Weisungsformular befindet sich auf der Anmeldebestätigung, die den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt werden.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Vollmachtserteilung an Dritte

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung von Bevollmächtigungen kann unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmachten noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten können der Gesellschaft auch unter nachfolgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übersandt werden:

AdCapital AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auf diese Weise übersandte Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Mittwoch, dem 19. Mai 2021, 18:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Bis zu diesem Datum können sie auch auf diese Weise geändert oder widerrufen werden. Ferner können Vollmachten unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular verwendet werden. Das Vollmachtsformular befindet sich auf der Anmeldebestätigung, die den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt werden. Die Nutzung dieses Formulars ist nicht zwingend. Es obliegt den Aktionären, ihrem Bevollmächtigten ihre Zugangsdaten zum InvestorPortal mitzuteilen, damit dieser die Hauptversammlung verfolgen und insbesondere das Stimmrecht ausüben kann.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Im Falle der virtuellen Hauptversammlung tritt an die Stelle des Auskunftsrechts gemäß § 131 AktG ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, oder ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen der Gesellschaft in deutscher Sprache bis zum Dienstag, dem 18. Mai 2021, bis 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einreichen.

Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Das Stellen von Fragen nach Ablauf der Frist und während der virtuellen Hauptversammlung ist nicht vorgesehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der virtuellen Hauptversammlung.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sowie ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, oder ihre Bevollmächtigten können Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung ab der Eröffnung der Versammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter gegenüber dem die Niederschrift aufnehmenden Notar unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erklären.

Adressen für Gegenanträge und Wahlvorschläge

Für Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Absatz 1, § 127 AktG stehen die folgenden Adressen zur Verfügung:

AdCapital AG
„Hauptversammlung 2021“
Im Ermlisgrund 11
76337 Waldbronn
E-Mail: hv@adcapital.de

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

abgerufen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Information zum Datenschutz zu informieren.

 

Tuttlingen, im April 2021

AdCapital AG

Der Vorstand

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