RM remember.me AG: Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung

RM remember.me AG

Berlin

Einberufung der Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der RM remember.me AG am Montag, den 17.05.2021, 10:00 Uhr, im Berliner Ruder-Club, Bismarckstraße 4, in 14109 Berlin.

Tagesordnung:

1.

Entlastung des Aufsichtsrats für die Amtszeit vom 02.02.2020 bis zum 17.05.2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für den vorgenannten Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Walter Rieckmann und Herr Heino Jückstock legen ihr Amt mit dem Tag dieser Hauptversammlung nieder. Die Niederlegungserklärungen von Herrn Rieckmann und Herrn Jückstock liegen der Gesellschaft vor.

2.

Beschluss zur Satzungsänderung hinsichtlich, a) der Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und b) deren Beschlussfähigkeit

2 a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von vier Mitgliedern auf sechs Mitglieder zu erhöhen. § 6 Absatz (1) der Satzung wird damit wie folgt geändert: „Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern“.

2 b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 6 Absatz 7 wie folgt anzupassen: „Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 3 von 6 Mitgliedern an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag.“

3.

Wahl des Aufsichtsrats

Die folgenden Personen erklären ihre Bereitschaft zur Kandidatur für die Neubesetzung der vier freien Positionen im Aufsichtsrat.

Stephan Dittrich, Steuerberater, Wohnort: Berlin

Sascha Kugler, Rechtsanwalt, Wohnort: Berlin

Wolfgang Weber, Kaufmann, Wohnort Berlin

Jennifer Gräf, Architektin, Wohnort: Palma de Mallorca

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die vier vorgenannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen.

4.

Beschlussfassung über (a) die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021/​II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie (b) die entsprechende Satzungsänderung

Gegenwärtig verfügt die Gesellschaft über das Genehmigte Kapital 2020/​I sowie 2021/​I. Um sicherzustellen, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage ist, ihre Eigenkapitalausstattung flexibel zu sichern, einschließlich der Möglichkeit zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandlungsrechten, soll eine weitere Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals geschaffen werden (Genehmigtes Kapital 2021/​II).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a) Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021/​II

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je 10 €, die auf den Namen lauten, gegen Bar- und/​oder Sacheinlage, um bis zu insgesamt EUR 115.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/​II). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, insbesondere, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- und/​oder Wandlungsrechten, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte zustehen würde.

Der Vorstand wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

b) Satzungsänderung

§ 4 der Satzung wird um folgenden Absatz 8 ergänzt:

„(8)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je 10 €, die auf den Namen lauten, gegen Bar- und/​oder Sacheinlage, um bis zu insgesamt EUR 115.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/​II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, insbesondere soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- und/​oder Wandlungsrechten, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.“

 

Berlin, den 13.04.2021

RM remember.me AG

Der Vorstand

Marco Zimmermann                Dr. Ludwig Bogner

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