TUI AG: Bekanntmachung des Hinweises auf den Hauptversammlungsbeschluss und die Erklärung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

TUI AG

Hannover

Betreff: Bekanntmachung des Hinweises auf den Hauptversammlungsbeschluss und die Erklärung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 25. März 2021 dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. März 2026 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 109.939.363,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. diese Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionspflichten auszustatten.

Die Gesellschaft hat aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. März 2021 4.000 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100.000,00, somit im Gesamtnennbetrag von EUR 400.000.000,00, ausgegeben, die Wandlungsrechte auf bis zu 74.583.729 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 gewähren.

Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen (einschließlich der entsprechenden Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat) ist beim jeweiligen Handelsregister der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover hinterlegt worden.

 

Hannover, im April 2021

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.