Ceritech AG: Bekanntmachung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff AktG

Ceritech AG

Mannheim

ISIN DE000A14KD98
WKN A14KD9

Bekanntmachung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Ceritech AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) hat am 20. November 2020 unter TOP 1 lit. a) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.513.027,00, eingeteilt in 1.513.027 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Stückaktie, in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG um EUR 1.491.413,00 auf EUR 21.614,00, eingeteilt in 21.614 auf den Namen lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe von EUR 1.491.212,00 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken, sowie in Höhe von EUR 201,00 Beträge in die – zum Ausgleich von Verlusten zuvor aufgelöste – Kapitalrücklage einzustellen.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von je 70 Stückaktien zu einer Stückaktie. Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 70:1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, sollen für Rechnung der betreffenden Teilrechteinhaber veräußert werden.

Um ein durch 70 teilbares Herabsetzungsverhältnis zu schaffen, hat sich die Aktionärin Deutsche Rohstoff AG bereit erklärt, aus 47 ihr gehörigen Aktien kein Recht auf Zusammenlegung im Verhältnis 70:1 auszuüben.

Mit Blick auf die Unterschreitung des Grundkapitals unter den in § 7 AktG bestimmten Mindestbetrag von EUR 50.000,00 hat die Hauptversammlung am 20. November 2020 des Weiteren die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. Hiernach soll das Grundkapital von EUR 21.614,00 gegen Bareinlagen um EUR 237.754,00 auf EUR 259.368,00 durch Ausgabe von 237.754 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie erhöht werden. In diesem Zusammenhang hat die Hauptversammlung dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats nach § 229 Abs. 3 i.V.m. § 228 Abs. 2 Satz 3 AktG auferlegt, die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung sowie die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nur zusammen in das Handelsregister zur Eintragung anzumelden.

Die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung sind am 11. März 2021 eingetragen worden.

Mit Record Date 29. April 2021 abends und Valuta 30. April 2021 werden die Stück 1.513.027 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 70:1 zusammengelegt. Für je 70 alte Aktien (ISIN DE000A14KD98) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie (ISIN DE000A3H2267) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die konvertierten Aktien sind ab dem 01. Januar 2020 gewinnberechtigt.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Ceritech AG bleibt unverändert.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 70 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A3H23C7) eingebucht.

Verbleibende Aktienspitzen, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte von der Deutsche Rohstoff AG zu nominal übernommen.

Gebührenerstattungen von Seiten der Ceritech AG sind nicht vorgesehen.

 

Leipzig, im April 2021

Ceritech AG

Der Vorstand

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