Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals

Westag & Getalit Aktiengesellschaft

Rheda-Wiedenbrück

– ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 /​ WKN: 777 520 und 777 523 –

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien
zwecks Herabsetzung des Grundkapitals

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Westag & Getalit AG vom 10.07.2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien zu erwerben und diese sowie weitere aufgrund früherer Ermächtigungen erworbene eigene Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Der Vorstand der Westag & Getalit AG hat am 12.03.2021 aufgrund dieser Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, sämtliche von der Gesellschaft im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Rückkaufangebots erworbenen 139.944 Vorzugsaktien unter Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 358.256,64 einzuziehen. Dies entspricht 2,70 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Das Grundkapital der Westag & Getalit AG beträgt nach Durchführung der Einziehung der Aktien EUR 12.914.081,28 und ist eingeteilt in 5.044.563 Stückaktien, und zwar in 2.860.000 Stammaktien sowie 2.184.563 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

 

Rheda-Wiedenbrück, im April 2021

WESTAG & GETALIT AG

Der Vorstand

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