Romantik Hotels & Restaurants AG: Einladung zur 11. ordentlichen Hauptversammlung

Romantik Hotels & Restaurants AG

Frankfurt am Main

Einladung zur 11. ordentlichen Hauptversammlung (digital)
am 27.05.2021, 10 h

Sehr geehrter Romantik Aktionär,

hiermit laden wir Sie als Vorstand, frist- und formgerecht laut § 17 der Satzung der Romantik Hotels & Restaurants AG, zur 11. ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2021 ein.

Die 11. ordentliche Hauptversammlung findet als digitale Hauptversammlung statt. Vorstand und Aufsichtsrat werden sich am Sitz der Gesellschaft gemeinsam mit dem Notar einfinden. Die rechtliche Grundlage hierfür wurde in der Satzung der Gesellschaft, § 19 Abs. 2, geregelt.

Tagesordnung der 11. ordentlichen (digitalen) Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. Mai 2021, ab 10 h (per Videokonferenz)

1.

Eröffnung und Feststellung der Formalien

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2020 inkl. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Darstellung der Bilanz von Herrn Detlef Dietrich, Steuerberater (Dokument steht den Aktionären passwortgeschützt als Download im Intranet zur Verfügung)

3.

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

(Dokument steht den Aktionären passwortgeschützt als Download im Intranet zur Verfügung)

4.

Beschlussfassung über das Bilanzergebnis des Geschäftsjahres 2020 auf Vorschlag des Vorstandes

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 215.538,86 wird als Verlustvortrag verbucht

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Der Vorstand schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I/​2021 und Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 4 Abs. 3 Satz 1 der Satzung (genehmigtes Kapital) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Nennbetragsaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um Euro 200.000 (in Worten: zweihunderttausend Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/​2021).“

 

Frankfurt, den 23. April 2021

Romantik Hotels & Restaurants AG

Der Vorstand

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