GEA Group Aktiengesellschaft: Beschlussfassung der Hauptversammlung über ein bedingtes Kapital

GEA Group Aktiengesellschaft

Düsseldorf

ISIN: DE0006602006
WKN: 660200

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung der Hauptversammlung über ein bedingtes Kapital)

Die ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 30. April 2021 beschlossen, den Vorstand entsprechend dem unter Tagesordnungspunkt 13 der am 22. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung enthaltenen Beschlussvorschlag zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. April 2026 einmalig oder mehrmals Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 750.000.000,00 auszugeben und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 52.000.000,00 zu gewähren bzw. aufzuerlegen.

Zur Gewährung von Aktien an die Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß dieser Ermächtigung ausgegeben werden, hat die ordentliche Hauptversammlung am 30. April 2021 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 52.000.000,00 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten aus ausgegebenen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die notarielle Niederschrift der Hauptversammlung vom 30. April 2021 mit dem Beschluss über die Ausgabe von Schuldverschreibungen und die Schaffung des Bedingten Kapitals 2021 sowie über die entsprechende Satzungsänderung wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, HRB 65691, hinterlegt. Der satzungsändernde Beschluss der Hauptversammlung zur Schaffung des Bedingten Kapitals 2021 ist noch nicht in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen.

 

Düsseldorf, im Mai 2021

GEA Group Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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