Lagunenstadt Ueckermünde AG: 18. ordentliche Hauptversammlung

Lagunenstadt Ueckermünde AG

Ueckermünde

HRB Nr. 5936

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

18. ordentlichen Hauptversammlung

(virtuelle Hauptversammlung)

am

Samstag, den 22. Mai 2021, um 10:00 Uhr.

Das Gesetz über Maßnahmen in Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (C-19 AuswBekG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen ab dem Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (sogenannte virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf unabsehbare Zeit andauernden Covid-19-Pandemie, der vom Land Mecklenburg-Vorpommern insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, Mitarbeiter und die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der Lagunenstadt Ueckermünde AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in dem Gebäude der Rezeption, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde, statt. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.

1.

Die gesamte Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG unter der Internetadresse

LUAG.votebox.live

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

2.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt (auch) über elektronische Kommunikation (namentlich Briefwahl) sowie im Wege der Vollmachtserteilung.

3.

Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt bis 19.05.2021, 24:00 Uhr.

4.

Den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 Aktiengesetzes unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

Einzelheiten und ergänzende Angaben finden sich im Anschluss an die Tagesordnung.

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Tagesordnung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und 2020 sowie Bericht des Aufsichtsrates

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses der Geschäftsjahre 2019 und 2020

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 wird auf das Jahr 2020 übertragen.

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 wird auf das Jahr 2021 übertragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Frau Antje Kesten vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand Frau Antje Kesten wird für das Geschäftsjahr 2019 und 2020 entlastet.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Frau Elke Reifarth und Frau Conny Bültmann für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Aufsichtsrat, bestehend aus Frau Elke Reifarth und Frau Conny Bültmann, wird für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des verstorbenen Aufsichtsrates Herr Harald Weigmann für den Zeitraum 01.01.2019 bis 28.06.2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Aufsichtsrat Herr Harald Weigmann wird für den Zeitraum 01.01. bis zum 28.06.2019 entlastet.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Frau Gabriele Bender vom 01.11.2019 bis zum 31.12.2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Beschluss zu fassen:

Der Aufsichtsrat Frau Gabriele Bender wird für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates bestehend aus Frau Elke Reifarth, Frau Conny Bültmann und Frau Gabriele Bender für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Aufsichtsrat, bestehend aus Frau Elke Reifarth, Frau Conny Bültmann und Frau Gabriele Bender, wird für das Geschäftsjahr 2020 entlastet.

9.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ende der diesjährigen Hauptversammlung. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl folgenden Aufsichtsratsmitglieder vor:

Conny Bültmann, Betriebswirtin

Wolfgang Börner, Jurist

Gunter Boortz, Lehrer

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Hinweis zur Abstimmung: Bei der Wahl des Aufsichtsrats hat jede Aktie 3 Stimmen. Je Kandidat darf nur eine Stimme abgegeben werden.

10.

Verschiedenes

Beschlüsse finden zu diesem Tagesordnungspunkt nicht statt.

Mitteilungen an die Aktionäre

Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen (Lageberichte und Bilanzen) können unter folgender Internetseite heruntergeladen werden:

https:/​/​www.magentacloud.de/​share/​3z3o1ffg2p

Sie liegen ferner in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär Abschriften dieser Unterlagen, nach Möglichkeit per E-Mail, kostenfrei übersandt.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung der Hauptversammlung

Die Durchführung der Hauptversammlung erfolgt als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit der elektronischen Zuschaltung. Die Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über die Internetseite

LUAG.votebox.live

und den zugänglich gemachten passwortgeschützten Internetzugang verfolgen. Dringende Empfehlung an die Aktionäre, sich bereits um 9:40 Uhr am 22.05.2021 einzuwählen.

Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sowie die Zuschaltung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere Stimmrechts, sowie zur Zuschaltung zur Hauptversammlung über den Internetservice sind gemäß der Satzung der Lagunenstadt Ueckermünde AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte über den Internetservice ist der im Aktienbuch am Freitag, den 21.05.2021, 12:00 Uhr, eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Passwortgeschützter Internetservice

Den Aktionären werden mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des unter der Internetadresse

http:/​/​LUAG.votebox.live

zugänglichen passwortgeschützten Internetservices der Gesellschaft übersandt. Über diesen Internetservice können die Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigten) u. a. die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren u. a. ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl) ausüben, Fragen einreichen oder Widerspruch i.S.v. § 245 AktG zu Protokoll erklären.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Der Internetservice wird einen geschützten Bereich zur Stimmabgabe vorsehen. Ein Formular zur Stimmabgabe durch Briefwahl wird den Aktionären zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandt. Briefwahlstimmen können bis Freitag, den 21.05.2021, 12:00 Uhr, unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
Telefax 039771 53021
Per E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de

Bei mehreren eingehenden Stimmabgaben wird nur die Stimme berücksichtigt, die bei der Gesellschaft zuletzt eingegangen ist, dies gilt auch, wenn der Gesellschaft für dieselbe Aktie eine Stimmabgabe per Briefwahl und eine Stimmabgabe beruhend auf einer unwiderrufenen Vollmacht zugeht.

Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstige Rechte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Bevollmächtigte hat gemäß der Satzung der Lagunenstadt Ueckermünde AG eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, d. h. in Schriftform gemäß § 126 BGB oder in elektronischer Form, also unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 126a BGB. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung kann aufgrund dieses Formerfordernisses der Satzung nicht über den Internetservice erfolgen. Die Aktionäre werden daher gebeten, für die Bevollmächtigung von Personen, das beigefügte Vollmachtsformular zu verwenden. Der Nachweis der Bevollmächtigung auf dem Postweg oder in elektronischer Form muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 21.05.2021, 12:00 Uhr, unter folgender Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse zu gehen:

Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
Per E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de

Die Nutzung des Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber, die diesen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten Zugangsdaten zum Internetservice erhält.

Fragemöglichkeit

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen. Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Mittwoch, den 19.05.2021, 24:00 Uhr, über die E-Mail-Adresse

luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de

einzureichen. Die Einreichung von Fragen auf anderen Übermittlungswegen ist nicht möglich. Nach Ablauf der vorstehenden Frist eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Es ist vorgesehen, dass die Fragesteller im Rahmen der Fragebeantwortung namentlich genannt werden.

Erklärung von Widerspruch zu Protokoll

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Schluss der Hauptversammlung über den Internetservice Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

Gegenanträge, Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre können Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge i. S. v. § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern machen. Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs einer etwaigen Begründung und etwaig gesetzlich geforderten Angaben sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Hauptversammlung bekannt, wenn ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung also bis Freitag, den 07.05.2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
Telefax 039771 53021
Per E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrages oder der etwaigen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge müsse nicht begründet werden. Eine Veröffentlichung kann darüber hinaus unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Kandidaten enthält.

Auf der virtuellen Versammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstandes ist im Fall einer virtuellen Hauptversammlung erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen. Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch gemacht. Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach § 1 Abs. 2 Satz 2 C19-AuswBekG nach freiem pflichtgemäßen Ermessen. Danach hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen.

Hinweise zum Datenschutz

Bei der Erstellung von Zugangsdaten für den Internetzugang, Einreichung von Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung, Erteilung der Stimmrechtsvollmacht sowie im Rahmen der Nutzung des Internetservices und der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung verarbeiten wir personenbezogene Daten der jeweiligen Aktionären (z. B. Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des Internetservices) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten ihrer Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Verantwortliche für die Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist die Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde.

Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleistern bedienen, verarbeiten diese Ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunft-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und gegebenenfalls Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Weitere Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Ihre Rechte gemäß der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter folgender Post- bzw. Ihnen Abschrift anfordern:

Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
oder per E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de

Der Vorstand

 

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