Medtron Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Medtron Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die AD-PART Beteiligungen V AG & Co. KG, Dillingen/​Saar, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft unmittelbar gehört.

Überdies gehört ihr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) i. S. d. § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG in Höhe von 60 % der Anteile und Stimmrechte.

 

Saarbrücken, im April 2021

Medtron AG

Der Vorstand

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