Scout24 AG: Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Scout24 AG

München

ISIN DE000A12DM80 /​ WKN A12DM8

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der Scout24 AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juni 2017 ermächtigt, die nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 27. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 6 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts) der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Scout24 AG erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Auch die Durchführung der Einziehung bedarf keines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses.

In Ausnutzung der Ermächtigung vom 8. Juni 2017 hat der Vorstand der Scout24 AG am 28. April 2021 beschlossen, Stück 2.199.125 (in Worten: zwei Millionen einhundertneunundneunzigtausend einhundertfünfundzwanzig Stück) Aktien der Scout24 AG, die von der Gesellschaft ebenfalls in Ausnutzung der von der Hauptversammlung der Scout24 AG am 8. Juni 2017 beschlossenen Ermächtigung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht ca. 2,33 % des Grundkapitals vor Einziehung dieser Aktien und der entsprechenden Kapitalherabsetzung.

Das Grundkapital der Scout24 AG beträgt nach Einziehung der Aktien EUR 92.100.000 (in Worten: zweiundneunzig Millionen einhunderttausend Euro) und ist in 92.100.000 (in Worten: zweiundneunzig Millionen einhunderttausend) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt.

 

München, im April 2021

Scout24 AG

Der Vorstand

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