AiCuris Anti-Infective Cures AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

AiCuris Anti-Infective Cures AG

Wuppertal

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die ATHOS KG, Holzkirchen, hat uns mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft in Form einer Kapital- und Stimmrechtsmehrheit gehört und somit auch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft im Sinne von § 20 Abs. 1 AktG, da ihr über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an der ATHOS Beteiligung GmbH, Holzkirchen, der Santo Holding AG, Zug (Schweiz), und der Santo Holding (Deutschland) GmbH, Holzkirchen, die Beteiligung der von ihr abhängigen AiCuris GmbH & Co. KG, Wuppertal, an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

2.

Die ATHOS Beteiligung GmbH, Holzkirchen, hat uns mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft in Form einer Kapital- und Stimmrechtsmehrheit gehört und somit auch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft im Sinne von § 20 Abs. 1 AktG, da ihr über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an der Santo Holding AG, Zug (Schweiz), und der Santo Holding (Deutschland) GmbH, Holzkirchen, die Beteiligung der von ihr abhängigen AiCuris GmbH & Co. KG, Wuppertal, an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

3.

Die Santo Holding AG, Zug (Schweiz), hat uns mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft in Form einer Kapital- und Stimmrechtsmehrheit gehört und somit auch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft im Sinne von § 20 Abs. 1 AktG, da ihr über ihre unmittelbare Beteiligung an der Santo Holding (Deutschland) GmbH, Holzkirchen, die Beteiligung der von ihr abhängigen AiCuris GmbH & Co. KG, Wuppertal, an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

4.

Die Santo Holding (Deutschland) GmbH, Holzkirchen, hat uns mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft in Form einer Kapital- und Stimmrechtsmehrheit gehört und somit auch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft im Sinne von § 20 Abs. 1 AktG, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen AiCuris GmbH & Co. KG, Wuppertal, an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

5.

Die AiCuris GmbH & Co. KG, Wuppertal, hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft in Form einer Kapital- und Stimmrechtsmehrheit gehört und somit auch unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft im Sinne von § 20 Abs. 1 AktG.

 

Wuppertal, den 27.04.2021

AiCuris Anti-Infective Cures AG

Der Vorstand

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