CEMA IT Systemhaus AG: Kraftloserklärung von Aktienurkunden (§ 73 AktG)

CEMA IT Systemhaus AG

Mannheim

AG Mannheim, HRB 8442

Kraftloserklärung von Aktienurkunden (§ 73 AktG)

Auf entsprechende, bis spätestens am 27. März 2021 an die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre zugestellte Aufforderungen gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 64 Abs. 2 Satz 4 AktG, wegen der Änderung der Firma der Gesellschaft in „CEMA IT Systemhaus AG“ etwaige noch auf die ehemalige Firma „CEMA AG Spezialisten für Informationstechnologie“ lautende Aktienurkunden bis zum Ablauf eines Monats nach dem Zugang dieser Aufforderung zum Umtausch bei uns einzureichen, wurden keine Aktienurkunden eingereicht.

Aufgrund der Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim – Registergericht (Beschluss vom 18. März 2021, Aktenzeichen: HRB 8442) werden daher hiermit sämtliche Aktienurkunden der Gesellschaft gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt.

 

Mannheim, im April 2021

CEMA IT Systemhaus AG

Der Vorstand

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