Ringmetall Aktiengesellschaf: Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung Berichtigung der Veröffentlichung vom 05.05.2021

Ringmetall Aktiengesellschaft

München

ISIN DE0006001902 /​ WKN 600 190

Korrektur der Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

In der am 5. Mai 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zu der am 16. Juni 2021 in München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung findet sich aufgrund eines Übernahmefehlers des Bundesanzeigers eine unkorrekte Angabe, die hiermit korrigiert wird:

Unter Punkt V. Anlage zu Tagesordnungspunkt 9 (Umwandlungsplan und Satzung der Ringmetall SE), dort IV. (Firma, Sitz, Grundkapital und Satzung der Ringmetall SE) Ziffer 5. wurde im zweiten Absatz fälschlicherweise statt „Inhaber- in Namensaktien“ „Inhaberin Namensaktien“ abgedruckt.

Korrekt lautet der Absatz:

Das genehmigte Kapital 2018 gemäß § 4 Abs. 7 der SE-Satzung und das noch zu beschließende genehmigte Kapital 2021 gemäß § 4 Abs. 8 der SE-Satzung ermächtigen den Vorstand der Ringmetall SE (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) aufgrund der Umstellung von Inhaber- in Namensaktien, das Grundkapital nach näherer Maßgabe der jeweiligen Ermächtigungen durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien (Stammaktien) gegen Bareinlagen und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Ansonsten bleibt der Text der Einberufung vom 5. Mai 2021 unverändert.

 

München, im Mai 2021

Ringmetall Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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