HANDWERKSBAU NIEDERRHEIN, AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung 2017

HANDWERKSBAU NIEDERRHEIN, AKTIENGESELLSCHAFT

Düsseldorf

Einladung

zu der am
Montag, 22. Mai 2017, 11.00 Uhr
stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung
in Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 20
DZ BANK AG
Sitzungssaal – 1. Obergeschoss

Tagesordnung

1.

Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2016

3.

Bericht des Aufsichtsrates

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

5.

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

9.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

10.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Vorschläge zur Beschlussfassung:

Punkt 6: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016
von insgesamt EUR 810.712,30
auf das dividendenberechtigte Aktienkapital in Höhe von EUR 1.020.000,–
eine Dividende von 35% zu zahlen EUR 357.000,00
in andere Gewinnrücklagen einzustellen EUR 453.000,00 EUR 810.000,00
den verbleibenden Rest von EUR 712,30
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Auszahlungsanspruch ist fällig am 31. Mai 2017.
Punkt 7: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor.
Punkt 8: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor.
Punkt 9: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, als Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00 netto je Sitzung zu zahlen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält einen Zuschlag von 100%, der Stellvertreter einen Zuschlag von 50%.
Punkt 10: Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen in der Geschäftsstelle der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung ist jeder durch das Aktienbuch als Inhaber von Namensaktien ausgewiesene Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am fünften Kalendertag vor der Hauptversammlung, also bis zum 17. Mai 2017, schriftlich angemeldet hat.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, bitten wir, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und zu entsenden. Wir empfehlen, die örtliche Kreishandwerkerschaft oder den Vertreter der Handwerkskammer Düsseldorf zu beauftragen.

Gemäß § 13 Ziffer 3 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist.

Sollte die Hauptversammlung nicht beschlussfähig sein, weil satzungsgemäß nicht mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, so findet am gleichen Tag an gleicher Stelle um 12 Uhr eine Hauptversammlung mit der gleichen Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlussfähig ist.

 

Düsseldorf, 24. März 2017
Volmerswerther Straße 79

Handwerksbau Niederrhein
Aktiengesellschaft

DER VORSTAND

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