Smart Mobile Labs AG
München
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Mittwoch, den 02. Juni 2021, 11:00 Uhr,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung,
und zwar in den Räumen der Kanzlei
ARQIS Rechtsanwälte, Prinzregentenplatz 7, 81675 München,
ein.
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre abgehalten.
Tagesordnung
TOP 1 |
Vorlage des vom Aufsichtsrat am 4. Mai 2021 festgestellten Jahresabschlusses der Smart Mobile Labs AG für das am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr nebst Lagebericht, dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung an in den Räumen der Gesellschaft aus und werden auf Anforderung den Aktionären zugesandt und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. |
||
TOP 2 |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
||
TOP 3 |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 4. Mai 2021 beschlossen, dass die Hauptversammlung auch 2021 als virtuelle Versammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird und dass die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation abgeben können. Die Hauptversammlung findet ausschließlich in Anwesenheit des Vorstandes und des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einer mit der Protokollführung der Hauptversammlung betrauten Person und des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Kanzlei ARQIS Rechtsanwälte in 81675 München, Prinzregentenplatz 7, statt.
Die Abhaltung der Jahreshauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung gemäß dem COVMG führt zu Änderungen in den Verfahren der Hauptversammlung sowie in den Rechten der Aktionäre.
Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, Aktionäre haben nach näherer Maßgabe des Nachstehenden die Möglichkeit, ihr Stimmrecht per elektronischer Kommunikation auszuüben (elektronische Teilnahme) sowie Stimmrechtsvollmachten zu erteilen. Nach näherer Maßgabe des Nachstehenden haben Aktionäre das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen, und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen Kommunikation gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch einlegen.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Alle Aktionäre der Gesellschaft, unabhängig von ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, können die gesamte Hauptversammlung am 2. Juni 2021 ab 10.00 Uhr über Microsoft TEAMS verfolgen. Einwahldaten zur TEAMS-Konferenz werden bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung per E-Mail mitgeteilt.
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Teilnahme sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 26. Mai 2021 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 26. Mai 2021, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse
Smart Mobile Labs AG E-Mail: klaus.nagora@smartmobilelabs.de |
zugegangen sein. Bitte die Anmeldung bevorzugt per E-Mail versenden.
Stimmabgabe durch elektronische Teilnahme
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht während der Bild- und Tonübertragung durch (auch elektronisch artikuliertes) Handzeichen und Wortbeiträge ausüben (elektronische Teilnahme). Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist nicht möglich.
Bevollmächtigung / Stimmrechtsvertretung
Gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung kann sich ein Aktionär auf der Jahreshauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, der eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt, vertreten lassen. Auch in diesen Fällen ist die Teilnahme an der Versammlung nur online und die Ausübung des Stimmrechts nur im Wege der elektronischen Teilnahme möglich und es ist eine rechtzeitige Anmeldung (siehe oben) erforderlich. Die Bevollmächtigung muss schriftlich, mindestens aber per E-Mail erfolgen.
Die Vollmacht kann auch an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Frau Louisa Graf erteilt werden, die an der Hauptversammlung vor Ort teilnimmt. In diesem Fall ist die beigefügte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben an
Smart Mobile Labs AG |
|
E-Mail: klaus.nagora@smartmobilelabs.de |
|
oder: Louisa.Graf@Arqis.com |
zu senden. Die Vollmacht für den Stimmrechtsvertreter muss spätestens bis Montag, den 31. Mai 2021, 24:00 Uhr, unter der obigen Adresse postalisch oder per E-Mail zugegangen sein.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gemäß § 1 Abs. 2 COVMG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird und dass die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation abgeben.
Das Recht der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkten und zur Geschäftsordnung im Wege der elektronischen Teilnahme zu stellen, ist nach dem Rechtskonzept des COVMG ausgeschlossen. Gleichwohl haben die Aktionäre nach §§ 126 und 127 AktG die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung einzureichen. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist
Die Gesellschaft wird entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, und der Begründung, die jedoch für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, über Microsoft TEAMS zugänglich machen, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis Mittwoch, den 26. Mai 2021, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen
Smart Mobile Labs AG |
|
E-Mail: klaus.nagora@smartmobilelabs.de |
und die übrigen Voraussetzungen nach § 126 AktG und § 127 AktG erfüllt sind.
Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 COVMG auf der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie solche Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, werden auf der Hauptversammlung nicht zur Abstimmung gestellt und auch sonst nicht behandelt.
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVMG haben die Aktionäre das Recht, Fragen im Wege elektronischer Kommunikation zu stellen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass die Fragen mindestens einen Tag vor der Versammlung auf elektronischem Wege eingereicht werden müssen.
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis Dienstag, den 1. Juni 2021, 12:00 Uhr, der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse
klaus.nagora@smartmobilelabs.de
übermitteln. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch elektronische Teilnahme oder durch Erteilung einer Vollmacht ausgeübt haben, erhalten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVMG die Möglichkeit, gegen Beschlüsse der Jahreshauptversammlung Widerspruch zu erklären.
Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse
klaus.nagora@smartmobilelabs.de
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
München, den 5. Mai 2021
Vorstand der Smart Mobile Labs AG
Klaus Nagora & Rüdiger Hnyk