HeidelbergCement AG: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit Bezugsrechtsausschluss

HeidelbergCement AG

Heidelberg

ISIN DE0006047004 /​ WKN 604700

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit Bezugsrechtsausschluss)

Die ordentliche Hauptversammlung der HeidelbergCement AG hat am 6. Mai 2021 die Gesellschaft ermächtigt, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Punktes 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung, bis zum 5. Mai 2026 einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkung zu den nachfolgend näher bestimmten Konditionen zu erwerben. Zugleich wurde der Vorstand ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, nach Maßgabe des Beschlusses zu verwenden, in bestimmten Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts; die aufgrund des Beschlusses erworbenen Aktien können auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder zum Teil, auch in mehreren Teilschritten, eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 23. März 2021 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben.

 

Heidelberg, im Mai 2021

HeidelbergCement AG

Der Vorstand

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