Netfonds AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Netfonds AG

Hamburg

WKN A1MME7
ISIN DE000A1MME74

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 22.06.2021, 13:00 Uhr (MESZ),

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Netfonds AG, Hamburg, ein.

Die Hauptversammlung findet nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („Covid-19-Gesetz“) in seiner aktuellen Fassung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist der Sitz der Gesellschaft, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg.

I.

Tagesordnung

TOP 1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Netfonds AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat am 05.05.2021 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

TOP 2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.739.406,05 eine Dividende in Höhe von EUR 0,16 je dividendenberechtigter Aktie – das entspricht insgesamt EUR 354.623,20 – auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 2.385.152,77 auf neue Rechnung vorzutragen.

Bilanzgewinn EUR 2.739.406,05
Gesamtbetrag der Dividende EUR 354.253,28
Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.385.152,77

Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen 2.312 eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der nicht dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Aktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

TOP 3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands soll in einer Einzelabstimmung Beschluss gefasst werden.

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Karsten Dümmler Entlastung zu erteilen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Oliver Kieper Entlastung zu erteilen.

c)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Peer Reichelt Entlastung zu erteilen.

d)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Martin Steinmeyer Entlastung zu erteilen.

e)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dietgar Völzke Entlastung zu erteilen.

TOP 4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats soll in einer Einzelabstimmung Beschluss gefasst werden.

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Klaus Schwantge Entlastung zu erteilen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Karl Dümmler Entlastung zu erteilen.

c)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Olaf Pankow Entlastung zu erteilen.

TOP 5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Netfonds AG für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

TOP 6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 S. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, jeweils im Wege der Einzelwahl

a)

Herrn Klaus Schwantge, Bankkaufmann, Frankfurt a.M.,

b)

Herrn Karsten Dümmler, Diplomkaufmann, Hamburg, und

c)

Olaf Pankow, Bankkaufmann, Hamburg,

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

TOP 7.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen zum Einsatz von Mitteln der elektronischen Kommunikation

Die Gesellschaft möchte auch zukünftig über die Geltung des Covid-19-Gesetzes hinaus die Möglichkeiten nutzen, die Hauptversammlung unter Einsatz von Mitteln der elektronischen Kommunikation als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen.

Hierfür soll die Hauptversammlung in Bild und Ton und auch mit uneingeschränktem Zugang für die Öffentlichkeit übertragen werden können. Neben der Briefwahl im Wege der elektronischen Kommunikation sollen Aktionäre an der Hauptversammlung virtuell teilnehmen und ihre Rechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können, ohne am Ort der Hauptversammlung anwesend oder durch Bevollmächtigte vertreten zu sein. Schließlich sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen können.

Diese Möglichkeiten erfordern jeweils eine entsprechende Satzungsbestimmung oder eine Ermächtigung des Vorstands in der Satzung, entsprechende Regeln und Bestimmungen mit der Einberufung festzulegen.

Die Satzungsbestimmung zu den Bekanntmachungen soll nicht mehr auf den elektronischen Bundesanzeiger, sondern auf den Bundesanzeiger verweisen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Satzungsänderungen zu beschließen:

a)

In § 13 der Satzung der Gesellschaft (Ort und Einberufung) wird der bestehende Absatz mit Abs. 1 nummeriert und danach folgender neuer Abs. 2 eingefügt:

Die Hauptversammlung kann auf Anordnung des Vorstands in Abstimmung mit dem Versammlungsleiter auszugsweise oder vollständig in Bild und Ton übertragen werden. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. Die Anordnung der Übertragung, ihr Umfang und ihre Form ist mit der Einberufung bekannt zu machen.

b)

In § 14 der Satzung (Teilnahme und Stimmrecht) wird nach Abs. 4 folgender neuer Abs. 5 eingefügt:

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren der Online-Teilnahme zu treffen. Eine etwaige Ermöglichung der Online-Teilnahme und die dazu getroffenen Regelungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.

c)

In § 14 der Satzung (Teilnahme und Stimmrecht) wird nach dem neu eingefügten Abs. 5 folgender neuer Abs. 6 eingefügt:

Mitgliedern des Aufsichtsrats ist die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen sie mit erheblichem Zeit- oder Kostenaufwand verbundene Reisen zum Ort der Hauptversammlung in Kauf nehmen müssen.

d)

In § 3 der Satzung (Bekanntmachung) wird in Abs. 1 das Wort „elektronischen“ ersatzlos gestrichen.

II.

Unterlagen auf der Internetseite

Die folgenden Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​www.netfonds.de/​hauptversammlung/​

zugänglich:

Jahresabschluss und Lagebericht der Netfonds AG zum 31. Dezember 2020,

Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Netfonds AG zum 31. Dezember 2020,

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

III.

Weitere Angaben und Hinweise

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Covid-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.

Übertragung in Bild und Ton

Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Covid-19-Gesetz wird die Hauptversammlung live in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.netfonds.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​

übertragen.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten oder eine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Adressen für die Anmeldung, für Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung an:

Netfonds AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Folgende Adresse steht für Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

Netfonds AG
Heidenkampsweg 73
20097 Hamburg
Fax: +49 (0) 40 822267 107
E-Mail: hv@netfonds.de

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig und im Hinblick auf die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 15.06.2021, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.

Mit der Einladung erhalten die Aktionäre individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.netfonds.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​

übersandt. Mit den Zugangsdaten kann die Anmeldung durch erstmaliges Login über das HV-Portal vorgenommen werden. Das HV-Portal ist ab dem 24.05.2021 zugänglich.

Die Anmeldung kann auch in Textform (§ 126b BGB) an die vorgenannte Adresse für die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erfolgen.

Um die virtuelle Hauptversammlung verfolgen zu können, müssen Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten sich am Tag der Hauptversammlung mit den Zugangsdaten auf dem HV-Portal einloggen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 15.06.2021, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der virtuellen Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 15.06.2021. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.

Hinweise zur Stimmrechtsausübung

Die Stimmrechtsausübung durch Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ist gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Covid-19-Gesetz und § 14 Abs. 3 der Satzung im Wege der elektronischen Kommunikation als Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich.

Verfahren für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme ab dem 24.05.2021 ausschließlich über das passwortgeschützte HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.netfonds.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​

abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Briefwahlstimmen können bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 22.06.2021 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Um die virtuelle Hauptversammlung verfolgen zu können, benötigen Bevollmächtigte die Zugangsdaten des Vollmachtgebers.

Die Vollmachtserteilung kann auch über das passwortgeschützte HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.netfonds.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​

vorgenommen, geändert oder widerrufen werden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht ausschließlich aufgrund von Weisungen aus. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Die Vollmacht und die Erteilung von Weisungen bedarf der Textform und kann bis spätestens 21.06.2021, 24:00 Uhr (MESZ), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die vorgenannte Anschrift zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden. Für die Vollmachtserteilung mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter kann das Formular verwendet werden, welches den Aktionären mit der Einladung übersandt wird.

Die Vollmachtserteilung mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter kann auch ab dem 24.05.2021 über das passwortgeschützte HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.netfonds.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​

bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 22.06.2021 vorgenommen, geändert oder widerrufen werden.

Fragerecht der Aktionäre

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation. Hierfür müssen sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zuvor ordnungsgemäß anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Fragen der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten sind bis spätestens 21.06.2021, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.netfonds.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​

einzureichen.

Darüber hinaus steht den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. In Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG wird auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung verzichtet. Der Widerspruch kann am Tag der virtuellen Hauptversammlung ab deren Beginn bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über das passwortgeschützte HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.netfonds.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​

erklärt werden.

Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich und kompakt zusammengefasst. Unsere Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​www.netfonds.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

Hamburg, im Mai 2021

Netfonds AG

Der Vorstand

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