CTS Eventim AG & Co. KGaA
München
WKN: 547030
ISIN: DE 0005470306
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Erwerb und Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie Ausschluss
des Bezugs- und Andienungsrechts
Die Hauptversammlung der CTS Eventim AG & Co. KG hat am 07.05.2021 den folgenden Beschluss über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts getroffen:
(a) |
Die von der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wird aufgehoben. |
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(b) |
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, bis zum 6. Mai 2026 eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. |
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(c) |
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. |
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(d) |
Der Erwerb darf nach Wahl der persönlich haftenden Gesellschafterin (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (3) durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen.
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(e) |
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Bei einem Angebot an alle Aktionäre wird das Bezugsrecht für etwaige Spitzenbeträge ausgeschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ferner ermächtigt, die auf Grund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden, zu verwenden:
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(f) |
Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin wird ermächtigt, die auf Grund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin in Erfüllung der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen zu übertragen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. |
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(g) |
Die Ermächtigungen unter lit. d) und e) können einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. d) (1), (2) und (3) auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden. |
Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung verwiesen, der am 29.03.2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.
München, im Mai 2021
CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
EVENTIM Management AG