hofer Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

hofer Aktiengesellschaft

Nürtingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der hofer AG 2021

Wir laden unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am

Samstag, den 12. Juni 2021, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der

hofer AG in 72622 Nürtingen, Ohmstraße 15,

ein.

Tagesordnung:

1.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2020

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2020

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der hofer AG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzverlust des Jahres 2020 i.H.v. EUR -992.249,62 auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

7.

Wahl des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Stuttgart, als Abschlussprüfer für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen, sofern sich aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses ergeben sollte.

8.

Berichterstattung und Genehmigung der Geschäftsführungsmaßnahme: Verschmelzung der Tochtergesellschaften der hofer AG (hofer PDC GmbH, hofer mechatronik GmbH, hofer eds GmbH und hofer forschungs und entwicklungs GmbH) auf die hofer AG

Der Vorstand schlägt vor, dass die Hauptversammlung gem. § 119 II AktG folgende Geschäftsführungsmaßnahme genehmigt: Abschluss und Vollzug des Verschmelzungsvertrages, mit welchem die 100%igen Tochtergesellschaften der hofer AG (hofer PDC GmbH, hofer mechatronik GmbH, hofer eds GmbH und hofer forschungs und entwicklungs GmbH) auf die hofer AG als aufnehmende Gesellschaft rückwirkend zum 01.01.2021 verschmolzen werden (Verschmelzung durch Aufnahme gem. § 2 Nr. 1, §§ 46 ff UmwG).

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 16 der Satzung alle Aktionäre berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Die Vollmachten sind in jedem Fall schriftlich zu erteilen. Der Bevollmächtigte oder die Vereinigung von Aktionären hat seine Stimmberechtigung durch die Übergabe einer schriftlichen Vollmachtsurkunde, ausgestellt durch den vertretenen Aktionär, an die Gesellschaft zu deren Verbleib, spätestens zu Beginn der Hauptversammlung, nachzuweisen.

Begründete Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge sind schriftlich und in deutscher Sprache an folgende Adresse zu richten:

hofer AG
zu Händen Dr. Alexander NÄSER
Ohmstraße 15
72622 Nürtingen

Oder via E-Mail an: investor-relations@hofer.de

Nürtingen, 04. Mai 2021

hofer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Thomas JESSULAT

Vorstand:
Johann HOFER (Vorsitzender)
Wolfgang STEPHAN
Dr. Alexander NÄSER

Sitz der Gesellschaft: Nürtingen
Amtsgericht Stuttgart HRB 723593

hofer AG
Ohmstraße 15
72622 Nürtingen

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Vor dem Hintergrund der nach wie vor in Deutschland um sich greifenden COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der hofer AG unter Anwendung eines strikten Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Wir bieten Ihnen an, einen kostenlosen Schnelltest von uns gestelltem Fachpersonal durchführen zu lassen. Sollten Sie dies nicht in Anspruch nehmen, bitten wir Sie, ein Testergebnis (Schnelltest oder PCR-Test) vorzuzeigen, welches nicht alter als 24 Stunden ist.

Wir sind nach den aktuell geltenden Coronaschutzverordnungen verpflichtet, eine Dokumentation über die anwesenden Personen bei der Veranstaltung zu führen. Wir werden Sie vor Einlass in die Veranstaltung bitten, ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse und Telefonnummer) sowie den Zeitraum des Aufenthalts anzugeben.

Sie werden gebeten am Veranstaltungsort einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Diese stellen wir Ihnen bei Einlass zur Verfügung.

Bitte halten Sie einen Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Gästen.

Während der gesamten Versammlungsdauer können wir Ihnen leider keine Speisen und nur kalte, abgefüllte Getränke anbieten.

In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen- oder behördlichen Anordnungen behält sich die hofer AG vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen.

 

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