KION GROUP AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

KION GROUP AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE 000KGX8881
WKN: KGX888

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
betreffend die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Am 11. Mai 2021 hat die ordentliche Hauptversammlung der KION GROUP AG unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 10. Mai 2026 (einschließlich) eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 30. März 2021 veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Erwerbsrechten) zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals von 10 Prozent beschränkt.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser durch die Hauptversammlung vom 11. Mai 2021 oder einer früher erteilten Ermächtigung oder in sonstiger Weise erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 30. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 zu verwenden. Die erworbenen eigenen Aktien können unter anderem gemäß den in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 8 der am 30. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der KION GROUP AG am 11. Mai 2021.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2021

KION GROUP AG

Der Vorstand

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