HUGO BOSS AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

HUGO BOSS AG

Metzingen

– ISIN DE000A1PHFF7 (WKN A1PHFF) –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG
(Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021)

Unter Tagesordnungspunkt 8 hat die ordentlichen Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am 11. Mai 2021 beschlossen, den Vorstand bis zum 10. Mai 2026 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 750.000.000,00 EUR zu begeben und in diesem Zusammenhang Wandlungs-, Umtausch-, bzw. Optionsrechte sowie Wandlungs- bzw. Optionspflichten oder Andienungsrechte der Gesellschaft auf insgesamt bis zu 17.600.000 neue auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von insgesamt bis zu 17.600.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.

Der Beschluss wird beim Handelsregister Stuttgart (HRB 360610) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 11. Mai 2021 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund vorstehend beschriebener Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu 17.600.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.600.000 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Wegen der weiteren Einzelheiten der Ermächtigung und des Bedingten Kapitals 2021 wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 26. März 2021 zu Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung der HUGO BOSS AG im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

Metzingen, im Mai 2021

HUGO BOSS AG

Der Vorstand

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