Rattunde AG
Ludwigslust
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021
Sehr geehrte Aktionäre,
zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Aktiengesellschaft laden wir Sie hiermit ganz herzlich ein. Sie findet statt
am 21.06.2021 um 16:00 Uhr
im Bernhard-Schräder-Haus, Klosterstraße 26, 19053 Schwerin
Die Teilnahme- und Abstimmungsbedingungen entnehmen Sie bitte den Vorgaben des Aktiengesetzes sowie der Satzung.
Tagesordnung
1. |
Eröffnung und Begrüßung durch Herr Dr. Wolfgang Wawrzinek, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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2. |
Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor: a) § 6 der Satzung (Ehegattennießbrauch, Übertragung oder Belastung von Aktien) wird wie folgt ergänzt: § 6 Ehegattennießbrauch, Übertragung oder Belastung von Aktien (4) Des Nießbrauchs berechtigte Personen haben kein Stimmrecht. b) § 9 der Satzung (Zusammensetzung, Amtszeit) wird wie folgt geändert: § 9 Zusammensetzung, Amtszeit (2) Der Familienstamm Proksch und der Familienstamm Rattunde haben das Recht, je zwei Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl durch die Hauptversammlung vorzuschlagen. (3) Die Aufsichtsratsmitglieder werden längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. Nach Ablauf seiner Amtszeit bleibt ein Aufsichtsratsmitglied solange im Amt, bis sein Nachfolger gewählt ist. Dasselbe gilt auch, wenn ein Aufsichtsratsmitglied sein Amt niedergelegt hat oder das Aufsichtsratsmitglied abberufen worden ist. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vorzeitig aus, so schlägt derjenige Stamm, der dieses Mitglied vorgeschlagen hatte, für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ein Ersatzmitglied zur Wahl durch die Hauptversammlung vor. c) § 14 der Satzung (Ort und Einberufung) wird wie folgt geändert: § 14 Ort und Einberufung (3) Die Einberufung muss mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung im Bundesanzeiger unter Mitteilung der Tagesordnung bekannt gemacht werden. d) § 19 der Satzung (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) wird wie folgt geändert: § 19 Jahresabschluss, Gewinnverwendung (5) Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebenden Bilanzgewinns. Während der Dauer des Nießbrauchs an Aktien ist, sofern ein Bilanzgewinn in ausreichender Höhe vorhanden ist, mindestens der Betrag auszuschütten, der quotal im Verhältnis der nießbrauchsbelasteten Aktien zu den gesamten Aktien erforderlich ist, um dem jeweiligen Nießbraucher eine Versorgung in Höhe von EUR 50.000,00 p.a. nach Steuern und Abgaben zu gewähren. Dabei sind die Steuern und Abgaben stets pauschal mit einem Anteil von 50 % zu ermitteln. Sofern sich künftig der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex (auf der Basis von 2015 = 100; Stand März 2021 = 107,5) gegenüber dem für den Monat Juni 2021 geltenden Index verändert, so ändert sich die Höhe des mindestens auszuschüttenden Betrages entsprechend. Den verbleibenden Bilanzgewinn kann die Hauptversammlung der Gewinnrücklage zuführen, auf neue Rechnung vortragen oder ebenfalls unter den Aktionären verteilen. |
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3. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 |
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4. |
Verwendung des Bilanzgewinns 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Gewinnverwendung vor:
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5. |
Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2020, des Konzernlageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schülperbaum 23, 24103 Kiel zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. |
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9. |
Beschluss über den Ort der nächsten ordentlichen Hauptversammlung |
Ludwigslust, 07.05.2021
Martin Proksch
Vorstand