KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG: Ordentliche Hauptversammlung

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG

München

Ordentliche Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Freitag, den 18. Juni 2021 um 10.00 Uhr
im KWA Georg- Brauchle-Haus, Staudinger Straße 58, 81735 München
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2020

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 sowie des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des Konzernlageberichts

Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 82008 Unterhaching, Biberger Straße 50, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in der Versammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 sowie im TOP 6 über den aktuellen Geschäftsverlauf.

Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits in seiner AR-Sitzung vom 14.05.2021 gebilligt hat.

2.

Bericht des Vorstands zur aktuellen Situation und zum Verlauf des Geschäftsjahres 2021

3.

Verwendung des Bilanzgewinns

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, von dem Bilanzgewinn der KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG zum 31. Dezember 2020 in Höhe von EUR 11.791.717,78 (Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5.542.914,60 zuzüglich Gewinnvortrag in Höhe von EUR 6.248.803,18) einen Betrag in Höhe von EUR 3.000.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahlen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach dem Aktiengesetz in Verbindung mit § 13 der Satzung zusammen. Er besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Als Anlage zur Tagesordnung beigefügt weitere Informationen in Anlage 1.

7.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor Herrn Prof. Dr. Reiner-Peter Doll als verantwortlichen Wirtschaftsprüfer zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

8.

Ausgabe von Aktien

Die Gesellschaft verfügt derzeit über 6 eigene Aktien. Es ist geplant, davon 4 Aktien neu auszugeben.

München, den 17. Mai 2021

Der Vorstand

Anlage 1

Zu 6. Wahlen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach dem Aktiengesetz in Verbindung mit § 13 der Satzung zusammen. Er besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

Name Beruf Wohnort
Prof. Dr. Manfred Matusza Oberbürgermeister a. D. Potsdam
Prof. Dr. Ekkehart Meroth Bürgermeister a. D. Bad Krozingen
Prof. Dr. Roland Schmidt Hochschullehrer Berlin
Dr. Axel Klopprogge Unternehmensberater Unterhaching
Joachim Limberger Geschäftsführer Bad Dürrheim
Markus Blume Landtagsabgeordneter München

 

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