MorphoSys AG: Aktualisierung der Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MorphoSys AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) aus November 2020

MorphoSys AG

Planegg

Aktualisierung der Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der
MorphoSys AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) aus
November 2020

Vorstand und Aufsichtsrat der MorphoSys AG haben im November 2020 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben. Diese Erklärung wird wie folgt ergänzt und aktualisiert:

Gemäß der Empfehlung G.8 des Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 soll eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter für die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands ausgeschlossen sein.

Den Mitgliedern des Vorstands der MorphoSys AG wurden im Jahr 2020 Performance Share Units unter einem Performance Share Unit Program („PSUP 2020“) gewährt. Die Programmbedingungen des PSUP 2020 sahen vor, dass die Gesamtzielerreichung dem Durchschnitt der Zielerreichung von vier einjährigen Bemessungszeiträumen entsprach. Die Zielerreichung unter dem PSUP 2020 hing zudem unter anderem auch von der Entwicklung des Aktienkurses der Aktie der MorphoSys AG im Vergleich zu einem Vergleichsindex ab, der sich zu gleichen Teilen aus dem NASDAQ Biotechnology Index der NASDAQ und dem TecDAX Index der Frankfurter Wertpapierbörse zusammensetzte.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der MorphoSys AG, das der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorgelegt wird, hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Zielerreichung unter zukünftigen Performance Share Unit Programs nicht mehr als den Durchschnitt von vier einjährigen Bemessungszeiträumen, sondern über die gesamte vierjährige Wartezeit hinweg zu messen, um der Langfristigkeit dieses Programms noch besser Rechnung zu tragen. Zudem hat der Aufsichtsrat beschlossen, zukünftig den EURO STOXX Total Market Pharmaceuticals & Biotechnology als Vergleichsindex heranzuziehen, da dieser mit Blick auf seine Zusammensetzung eine bessere Vergleichbarkeit sicherstellt, als die zuvor verwandten Indizes.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Planbedingungen des PSUP 2020 anzupassen und die Zielerreichung für den verbleibenden Zeitraum bis zum Ablauf der vierjährigen Wartezeit ebenfalls über diese Totalperiode hinweg zu evaluieren. Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat auch die Zielvorgaben für diesen Zeitraum dahingehend angepasst, dass ebenfalls der EURO STOXX Total Market Pharmaceuticals & Biotechnology als Vergleichsindex herangezogen wird. Im Übrigen sind die Programmbedingungen des PSUP 2020 unverändert. Insbesondere erfolgt keine Anpassung für bereits abgeschlossene Bemessungszeiträume.

Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Anpassung der Planbedingungen des PSUP 2020 dessen langfristige Anreizwirkung stärkt. Zudem führt die Anpassung des PSUP 2020 zu einem Gleichlauf der Programme untereinander und mit dem Vergütungssystem und damit zu einer möglichst einheitlichen Vergütungsstruktur für die derzeitigen und zukünftigen Vorstandsmitglieder der MorphoSys AG.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären daher eine Abweichung von Empfehlung G.8 des Kodex.

Im Übrigen bleibt die Erklärung von November 2020 unberührt.

 

Planegg, den 11. März 2021

MorphoSys AG

Für den Vorstand: Für den Aufsichtsrat:
Dr. Jean-Paul Kress
Vorstandsvorsitzender
Dr. Marc Cluzel
Aufsichtsratsvorsitzender
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