MorphoSys AG: Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021-I und die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts

MorphoSys AG

Planegg

Wertpapierkennnummer: 663200
ISIN: DE0006632003

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021-I und die Ermächtigung des
Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts)

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2021 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 10 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (zusammenfassend „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 650.000.000,00 € mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 3.289.004 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 € („Neue Aktien“) nach näherer Maßgabe der Anleihe- oder Optionsbedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen sind gegen Bareinlagen auszugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit, für von Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegebene Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und zur Erfüllung der mit diesen Schuldverschreibungen eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechte Neue Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Ermächtigung gilt bis einschließlich 18. Mai 2026. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen begeben werden. Die einzelnen Teilschuldverschreibungen sind mit unter sich jeweils gleichrangigen Rechten und Pflichten zu versehen.

Im Fall der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht, ihre jeweiligen Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen.

Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Die Schuldverschreibungen sollen dann grundsätzlich von mindestens einem Kreditinstitut oder mindestens einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 10 der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 ganz oder teilweise auszuschließen.

Zur Bedienung von Wandlungs- und Optionsrechten aufgrund der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 3.289.004,00 € durch Ausgabe von bis zu 3.289.004 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapitals 2021-I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungs- und Optionsrechten – nach Maßgabe der Anleihe- oder Optionsbedingungen – an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß der oben genannten Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen bis einschließlich 18. Mai 2026 begeben werden.

Die Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München, Registernummer: HRB 121023, hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10 in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2021, die am 7. April 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, zu entnehmen.

 

Planegg, im Mai 2021

MorphoSys AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.