ZEAG Energie AG: Dividendenbekanntmachung

ZEAG Energie AG

Heilbronn

ISIN: DE0007816001 (WKN: 781600)

Dividendenbekanntmachung

Die 132. ordentliche Hauptversammlung der ZEAG Energie AG vom 18. Mai 2021 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von € 6.890.738,38 zur Ausschüttung einer Dividende von € 1,70 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht bei 3.778.000 dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von € 6.422.600,00, zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von € 468.138,38 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 21. Mai 2021 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Institute. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %). Bei Aktionären, die gegenüber ihrem depotführenden Institut ihre Kirchensteuerpflicht erklärt haben, wird zusätzlich die Kirchensteuer einbehalten. Von ihrem depotführenden Institut erhalten die Aktionäre jeweils eine Bescheinigung über die einbehaltenen Steuern.

Vom Steuerabzug wird abgesehen, wenn ein inländischer Aktionär dem depotführenden Institut bereits eine Nichtveranlagungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes eingereicht hat. Entsprechendes gilt, soweit der inländische Aktionär seinem depotführenden Institut einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Der Steuerabzug bei Zahlung der Dividende wird nur in Höhe von 15 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer vorgenommen, wenn inländische Aktionäre dem depotführenden Institut eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts vorgelegt haben, dass die Aktien im Hoheitsbereich gehalten werden (Bescheinigung nach § 44 a Abs. 8 EStG).

Bei im Ausland ansässigen beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2025 beim Bundeszentralamt für Steuern, D- 53221 Bonn, eingegangen sein.

Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern können sich im Ausland ansässige Anleger kostenlos über das Verfahren informieren. Im Ausland ansässigen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

 

Heilbronn, im Mai 2021

ZEAG Energie AG

Der Vorstand

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