DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft wurde von der Apeiron Investment Group Limited, Sliema, Malta, gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mitgeteilt, dass der Apeiron Investment Group Limited, auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft gehört.

Der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft wurde von Herrn Christian Angermayer gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mitgeteilt, dass Herrn Christian Angermayer auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft gehört.

 

Berlin, im Mai 2021

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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