DFV Deutsche Familienversicherung AG: Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A2NBVD5 /​ WKN: A2NBVD

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

1.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021)

Die ordentliche Hauptversammlung der DFV Deutsche Familienversicherung AG vom 19. Mai 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 18. Mai 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 7.293.890 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 14.587.780,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren und/​oder in den Bedingungen der Schuldverschreibungen Pflichten zur Wandlung der jeweiligen Schuldverschreibung in solche Stückaktien zu begründen. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sacheinlage ausgegeben werden.

Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wird im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 78012) hinterlegt.

Die ordentliche Hauptversammlung der DFV Deutsche Familienversicherung AG vom 19. Mai 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 7 zudem beschlossen, zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung begeben werden und die ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht bestimmen, das Grundkapital um bis zu EUR 14.587.780,00 durch Ausgabe von bis zu 7.293.890 neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss über das Bedingte Kapital 2021 sowie die entsprechende Änderung der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 78012).

Wegen der Einzelheiten der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und des Bedingten Kapitals 2021 wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 12. April 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der DFV Deutsche Familienversicherung AG vom 19. Mai 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung unter Berichtigung von zwei Rechtschreibfehlern beschlossen hat.

2.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung)

Die ordentliche Hauptversammlung der DFV Deutsche Familienversicherung AG vom 19. Mai 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, der Gesellschaft eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen. Der Erwerb bzw. die Verwendung eigener Aktien kann im Rahmen des Ermächtigungsbeschlusses unter Ausschluss des Andienungsrechts bzw. des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen; die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 18. Mai 2026.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 12. April 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung der DFV Deutsche Familienversicherung AG vom 19. Mai 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2021

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Der Vorstand

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