BDO AG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
HAMBURG
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit § 6 Abs. 2 MitbestG
Der Aufsichtsrat der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 1981 (die „Gesellschaft“), setzt sich derzeit gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.
Nach Ansicht des Vorstands der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Maßgabe von §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 6, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus jeweils sechs Mitgliedern der Anteilseigner und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 AktG nach den vorstehend genannten Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte gemäß § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
Hamburg, den 21. Mai 2021
DER VORSTAND
Dr. Holger Otte Andrea Bruckner Parwäz Rafiqpoor Roland Schulz