Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft: 30. Ordentliche Hauptversammlung

Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft

Mildenau

EINLADUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 25. Juni 2021, um 18:00 Uhr
in 09456 Mildenau, Gasthof Mildenau, Dorfstraße 82 stattfindenden
30. Ordentlichen Hauptversammlung
herzlich ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. bis 31. 12. 2020 mit dem Geschäftsbericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Jahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
02625 Bautzen, Paulistraße 28,

zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

§ 6 (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.
§ 6 (4) Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand. Ein Geschäftsverteilungsplan bedarf seiner Zustimmung.
§ 7 (1) Die Mitglieder des Vorstandes haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand zu führen.
§ 7 (5) Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Vorstandsmitglieder und zur gesetzlichen Vertretung berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 Abs. 2 BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt.
§ 16 (2) wird ergänzt um Satz 2:
Dieser darf dabei maximal 2 Aktionäre gleichzeitig vertreten
§ 19 (1) Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen.
(2) Unverzüglich nach Eingang des Prüfberichtes des Abschlussprüfers hat der Vorstand den Jahresabschluss und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsrat mit einem Vorschlag über die Verwendung des Gewinns vorzulegen.
(3) und    (4)    bleiben unverändert

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte gilt nach § 15 der Satzung die Eintragung im Aktienbuch am Tag der Hauptversammlung als Ausweis der Berechtigung.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung im „Bundesanzeiger“ bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Es ist mitzuteilen, dass sie einem Vorschlag des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für ihren Gegenantrag zu stimmen.

Der Abschlussbericht des Geschäftsjahres zum 31.12.2020, der Geschäftsbericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft, im Sekretariat des Vorstandsvorsitzenden, Am Sportplatz 14, 09456 Mildenau, eingesehen werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Versammlung nur mit Voraussetzung der behördlichen Genehmigungen und unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften stattfindet!

 

Mildenau, den 21.05.2021

Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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