Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG

Heidelberg

(„Gesellschaft“)

Amtsgericht Mannheim, HRB 351361

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 24. Juni 2021, um 14:30 Uhr
Mitteleuropäischer Sommerzeit („MESZ”),

im

Saal „Amerika“, Im Schuhmachergewann 6,
69123 Heidelberg, Deutschland,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die Registrierung der Aktionäre beginnt ab 13:30 Uhr MESZ im Eingangsbereich des Saals. Daneben besteht die Möglichkeit einer Online-Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Voraussetzung für die Online-Teilnahme befinden sich in Abschnitt V. und Abschnitt VI. dieser Einladung.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2020

2.

Bericht des Vorstandes über den Stand und die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 3.546.191,75 EUR wie folgt zu verwenden:

Es wird eine Dividende von 6,00 EUR pro dividendenberechtigter Aktie, also mit Ausnahme eigener Aktien i. S. d. §§ 71b, 71d Satz 2 AktG, ausgeschüttet.

Der nach der Ausschüttung auf die dividendenberechtigten Aktien verbleibende Teil des Bilanzgewinns wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividendenausschüttung erfolgt abweichend von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG spätestens bis zum 31. Dezember 2021. Die Festlegung des genauen Tages der Dividendenauszahlung wird vom Vorstand festgelegt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über einen Aktienrückkauf in Höhe eines Gegenwerts von bis zu 1.500.000 EUR

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 24. Juni 2026 eigene Aktien in Höhe eines Gegenwerts von bis zu 1.500.000,00 EUR zu kaufen sowie ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und das Grundkapital entsprechend herabzusetzen.

Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. des Aktiengesetzes zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.

Der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf 140.98 EUR nicht um mehr als 5 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten. Dabei soll allen Aktionären ein Kaufangebot gemacht werden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, erfolgt die Annahme im Verhältnis der von den Aktionären angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück je Aktionär ist zulässig.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden.

7.

Ermächtigung des Aufsichtsrates zu Satzungsanpassung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Einziehung der auf Grundlage des Beschlusses unter Punkt 6 erworbenen eigenen Aktien, die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

8.

Beschlussfassung über die Bestellung des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Einzelabschlusses für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (Niederlassung Stuttgart), wird zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des Einzelabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 bestellt.

9.

Aufsichtsratswahlen

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Hr. Chen Xi, 92122 San Diego, CA, USA, hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. Januar 2021 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Shailender Bethi, Unternehmensberater bei Westernacher & Partner Consulting, Inc., 75035 Frisco, TX, USA,

zu wählen, und zwar mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder

Herr Mathias Welsch, Unternehmensberater bei Westernacher Business Management Consulting GmbH, 69198 Schriesheim, Deutschland,

Markus Scheich, Unternehmensberater bei Westernacher Solutions GmbH, 55608 Becherbach bei Kirn, Deutschland,

Rolf Schmidt, Unternehmensberater bei Westernacher Business Management Consulting GmbH, 69151 Neckargemünd Deutschland,

endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließen wird. Hierbei handelt es sich um die Hauptversammlung, die hiermit einberufen wird.

Der Aufsichtsrat schlägt vor

Herrn Mathias Welsch, Unternehmensberater bei Westernacher Business Management Consulting GmbH, 69198 Schriesheim, Deutschland,

Herrn Markus Scheich, Unternehmensberater bei Westernacher Solutions GmbH, 55608 Becherbach bei Kirn, Deutschland,

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung wieder zu wählen, und zwar mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt weiterhin vor,

Frau Xu Jingyun, Unternehmensberaterin bei Westernacher Consulting China (Shanghai) Co., Ltd., Jing ‚an District, Shanghai,

zu wählen, und zwar mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

II. Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen

der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Ergebnisses 2020

der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Im Schuhmachergewann 6, 69123 Heidelberg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.

Auf Anfrage wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Bestellungen bitten wir zu richten an:

Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG
Florian Jung
Im Schuhmachergewann 6
69123 Heidelberg

Die Unterlagen werden ferner in der Hauptversammlung zugänglich sein und – soweit erforderlich – näher erläutert werden.

III. Anträge von Aktionären

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG
Kim Rautenberg
Im Schuhmachergewann 6
69123 Heidelberg

IV. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten

Nach dem Gesetz sind nicht börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sollten entsprechend der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vorlage erstellt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Rücksendung von Stimmrechtsvollmachten wird bis zum 14. Juni 2021, 24.00 Uhr MESZ, erbeten.

Später eingehende Bevollmächtigungen werden nicht berücksichtigt.

V. Voraussetzung für die Online-Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch über elektronische Kommunikation ausüben. Die gesamte Hauptversammlung wird im Online-Service mit Bild und Ton übertragen.

Aktionäre, die von der Möglichkeit der Online-Teilnahme an der Hauptversammlung Gebrauch machen wollen, haben sich bis spätestens 14. Juni 2021 (24.00 Uhr MESZ) dazu in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse anzumelden:

Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG
Kim Rautenberg
Im Schuhmachergewann 6
69123 Heidelberg

Nach der Anmeldung werden die Zugangsdaten für die Online-Teilnahme mitgeteilt.

Am 24. Juni 2021 können sich die Aktionäre durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten ab 13:30 Uhr (MESZ) für die Online-Teilnahme zuschalten und an der Hauptversammlung ab deren Beginn online teilnehmen. Die Online-Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn die betreffenden Aktien durch einen am Ort der Hauptversammlung anwesenden Teilnehmer (den Aktionär oder seinen Vertreter) vertreten werden.

VI. Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation

Der Vorstand hat vorgegeben, dass ein Fragerecht der Aktionäre bei einer Online-Teilnahme an der Hauptversammlung selbst nicht besteht. Vielmehr sind Fragen von Aktionären in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens 21. Juni 2021 (24.00 Uhr MESZ) ausschließlich per Brief an

Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG
Kim Rautenberg
Im Schuhmachergewann 6
69123 Heidelberg

zu senden.

Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre. Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

 

Heidelberg, im Mai 2021

Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG

Der Vorstand

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