MAX21 AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

MAX 21 AG

Weiterstadt

ISIN DE000A3H2135
Wertpapier-Kenn-Nr. A3H213

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 07. Juli 2021, um 11:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

in

Frankfurt (An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main)

ein.

Diese findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über das HV-Portal der Gesellschaft live im Internet unter

https:/​/​www.max21.de/​investoren/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2021

unter dem weiterführenden Link „Online Portal – Hauptversammlung 2021“ übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter Abschnitt III „Weitere Angaben zur Einberufung“.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2020 sowiedes Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der MAX 21 AG für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

Herrn Götz Mäuser für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020
(bis 31.03.2020) Entlastung zu erteilen;

b)

Herrn Oliver Michel für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020
(bis 31.03.2020) Entlastung zu erteilen;

c)

Herrn Lars Ahns für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020
Entlastung zu erteilen.

d)

Herrn Ronald Gerns für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020
(ab 07.04.2020) Entlastung zu erteilen.

e)

Herrn Thomas Rickert für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020
(ab 07.04.2020) Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Lars Ahns hat sein Mandat zum Ablauf des 07. März 2021 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstandes hat das Amtsgericht Darmstadt mit Wirkung zum 08. März 2021 Herrn Dirk Rohweder als neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Amtszeit von Herrn Rohweder endet in diesem Jahr mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließen wird.

Der gemäß § 6 Ziffer 1 der Satzung aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Dirk Rohweder, wohnhaft in Köln, Geschäftsführer und COO Teavaro Ltd., Köln und London, mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Hinderungsgründe im Sinne des § 100 AktG bestehen nicht.

Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Übersichten über seine wesentlichen Tätigkeiten finden Sie in den untenstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 4 unter Abschnitt II „Weitere Angaben über den zur Wahl stehenden vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten“.

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 2 zur Umfirmierung der Gesellschaft in Binect AG sowie über die Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 1 zur Verlegung des Satzungssitzes nach Köln und weitere Anpassungen der Satzung

Die Gesellschaft firmiert heute unter MAX 21 AG. Der im Handelsregister eingetragene Sitz der Gesellschaft ist Weiterstadt.

Mit der Änderung der geschäftspolitischen Ausrichtung der Gesellschaft und der Fokussierung auf die Geschäftsfelder, in denen bereits heute die 100%-Tochtergesellschaft Binect GmbH tätig ist, soll die Holding künftig ebenfalls unter Binect firmieren. Die neue Firma der Gesellschaft soll daher Binect AG lauten.

Mit einer Umfirmierung zu Binect AG ergeben sich firmenrechtliche Herausforderungen. Die Binect AG kann aus Verwechslungsgründen nicht im selben Handelsregister geführt werden wie die Binect GmbH. Es wird vorgeschlagen, den Satzungssitz der Gesellschaft nach Köln zu verlegen und die Gesellschaft im Handelsregister Köln zu führen. Um eine reibungslose Umfirmierung zu gewährleisten, soll diese unter der aufschiebenden Bedingung der erfolgten Sitzverlegung beschlossen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Sitzverlegung

§ 1 Ziffer 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Sitz der Gesellschaft ist Köln.“

b)

Umfirmierung

§ 1 Ziffer 1 der Satzung wird unter der aufschiebenden Bedingung der erfolgten Sitzverlegung nach Köln wie folgt neu gefasst:

„Die Firma der Gesellschaft lautet Binect AG.“

c)

Anpassung von § 3 Ziffer 6 (a) und (b) der Satzung

(Streichung der Firma MAX 21 AG aus dem Text)

In § 3 der Satzung wird die Ziffer 6 wie folgt neu gefasst:

6 (a) die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- oder Wandlungsrechten, die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 14.06.2018 sowie der teilweisen Abänderung dieses Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.10.2020 bis zum 28.10.2025 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch zu machen oder
   (b) die aus von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 14.06.2018 sowie der teilweisen Abänderung dieses Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.10.2020 bis zum 28.10.2025 ausgegebenen oder garantierten Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) Verpflichteten ihre Options- und Wandlungspflicht erfüllen (einschließlich des Falles, dass die Gesellschaft in Ausübung eines Tilgungswahlrechts bei Endfälligkeit ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der Gesellschaft gewährt)

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 5 der Tagesordnung im Hinblick auf die vorgesehene Umfirmierung und die Verlegung des Satzungssitzes:

Der Vorstand erstattet Bericht über die Gründe für die vorgesehene Umfirmierung und Sitzverlegung. Der Bericht liegt als Bestandteil dieser Einladung vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und während der Hauptversammlung aus und wird auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt bzw. zugänglich gemacht. Darüber hinaus ist er auf der Internetseite der MAX 21 AG im Bereich „Investor Relations“, Schaltfläche „Hauptversammlung 2021“ unter „Bericht des Vorstands zu TOP 5“ veröffentlicht.

a)

Umfirmierung

Die strategische und geschäftspolitische Ausrichtung der MAX 21 AG hat sich im Zuge der Neuorientierung deutlich verändert. Mit der Fokussierung auf „Bausteine und Plattform für die digitale Dokumentenlogistik“ richtet sich die Gesellschaft auf Märkte, Zielgruppen und Leistungsangebote rund um das Geschäft der 100%-Tochtergesellschaft Binect aus. Eine entsprechende Änderung der Firma würde diese Neuausrichtung auch nach außen dokumentieren und die Gesellschaft nicht weiter mit dem ursprünglichen Geschäft der MAX 21 AG verbinden.

Die aktuelle Beteiligungsstruktur der Gesellschaft und Organisationsstruktur der MAX 21-„Gruppe“ führte in der jüngeren Vergangenheit zu Fragen aus dem Aktionärskreis nach einer gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung der beiden Kerngesellschaften. Hintergrund dieser Fragen war auch hier die augenscheinliche Einheit der beiden Gesellschaften nach der Neuausrichtung auf das oben beschriebene Geschäft der Binect GmbH. Eine Verschmelzung der Gesellschaften wäre aufgrund der Börsennotierung der MAX 21 AG nur auf dem Wege einer Verschmelzung der Binect GmbH auf die MAX 21 AG sinnvoll. Diese Maßnahme hätte jedoch gravierende steuerliche Nachteile für die Binect GmbH. Eine Änderung der Firma erscheint zum heutigen Zeitpunkt als die geeignetere Maßnahme, um die Einheit der Gesellschaften nach außen zu dokumentieren.

b)

Verlegung des Satzungssitzes der Gesellschaft

Der Beschlussantrag auf Verlegung des Satzungssitzes folgt aus der Umfirmierung der Gesellschaft.

Um eine größtmögliche Einheit der Gesellschaften zu dokumentieren, soll die neue Binect AG keine Namenszusätze wie „Holding“ oder „Beteiligungsgesellschaft“ tragen. Diese würden darüber hinaus auch Assoziationen wecken, die der geschäftlichen Ausrichtung nicht entsprechen.

Die Eintragung einer Binect AG ist im Handelsregister Darmstadt aufgrund von Verwechslungsmöglichkeiten nicht möglich.

Kapitalgesellschaften ist es erlaubt, ihren Satzungssitz an einem Ort im Inland zu wählen, der von ihrem Verwaltungssitz abweicht. Die künftige Binect AG könnte somit ihren Sitz in einer beliebigen deutschen Stadt haben und vom dort zuständigen Registergericht geführt werden.

Eine Eintragung im nahegelegenen Frankfurt am Main scheidet ebenfalls aufgrund der Verwechslungsmöglichkeit mit einer bereits dort geführten Gesellschaft aus.

Als neuer Satzungssitz für die Binect AG wird Köln vorgeschlagen. Stadt und umliegende Wirtschaftsregion bieten ideale Bedingungen für Unternehmen, die in der ITK-Branche angesiedelt sind. Entsprechende Voranfragen zur geplanten neuen Firma Binect AG bei der IHK und dem Amtsgericht Köln wurden positiv beschieden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor

die ba audit gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oranienburger Straße 1-3, 10178 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

II.
Weitere Angaben über den zur Wahl stehenden vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Der unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Dr. Dirk Rohweder ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums:

a)

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine

b)

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: keine

Berufliche Vita von Dr. Dirk Rohweder:

Seit 05/​2016 COO und CoFounder Teavaro Limited, London und Geschäftsführer Teavaro GmbH, Köln
Vorstandsmitglied von Teavaro, einem Unternehmen, das eine Cloud-basierte Kundendatenplattform für die digitale Identifikation, Zustimmungsmanagement nach DSGVO und personalisierte Werbung und Kundenkommunikation entwickelt und betreibt.
05/​2013 – 04/​2016 SAS Institute, Director Centre of Excellence Data Monetization, EMEA& Asia/​Pacific
mit dem Schwerpunkt neue Geschäftsmodelle und Optimierung von Kundenbeziehungen durch digitale Transformation unter Nutzung moderner Datenarchitekturen und Big Data Analytics.
2001-2013 Deutsche Telekom, Bonn und London
Diverse Top Management-Positionen, u.a. Geschäftsführer IT, T-Mobile Deutschland GmbH und IT Director T-Mobile UK.

III.
Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung EUR 3.215.715,00 und ist eingeteilt in 3.215.715,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die grundsätzlich je eine Stimme gewähren.

2.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“), veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (in der zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geänderten Fassung), in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 07. Juli 2021, um 11:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem HV-Portal unter

https:/​/​www.max21.de/​investoren/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2021

dort unter dem weiterführenden Link „Online Portal – Hauptversammlung 2021“ übertragen.

Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich zuvor ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung in dem HV-Portal verfolgen. Darüber hinaus können Aktionäre nach den unten näher beschriebenen Bestimmungen persönlich oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie Fragen stellen und einen Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

Das HV-Portal ist unter der Internetadresse

https:/​/​www.max21.de/​investoren/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2021

dort unter dem weiterführenden Link „Online Portal – Hauptversammlung 2021“ ab dem 16. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ), für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen sie sich mit den Zugangsdaten anmelden, die sie nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft zusammen mit der Zugangskarte erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf der Benutzeroberfläche im HV-Portal.

Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts sowie der Fragemöglichkeit und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine Online-Teilnahme).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

3.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im HV-Portal und zur Ausübung der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.

Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf den 16. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (so genannter Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens zum 30. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), und der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft bis spätestens zum 30. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:

MAX 21 AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: MAX21-HV@gfei.de
Fax: +49-511-47402319

Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals übersandt.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme in Textform (§ 126b BGB) oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben („Briefwahl“). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig entsprechend den oben genannten Voraussetzungen angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können über das HV-Portal unter

https:/​/​www.max21.de/​investoren/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2021

und dort unter dem weiterführenden Link „Online Portal – Hauptversammlung 2021

vorgenommen werden.

Die Stimmabgabe über das HV-Portal ist ab dem 16. Juni 2021, 00:00 Uhr (MESZ), bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2021 kann im HV-Portal eine über das HV-Portal vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden.

Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl durch einen Bevollmächtigten entsprechend.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes entsprechend den oben genannten Voraussetzungen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Eine Bevollmächtigung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis spätestens 06. Juli 2021, 24:00 Uhr (MEZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an eine der oben genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Bitte verwenden Sie das hierfür vorgesehene Vollmachtsformular. Das Vollmachtsformular und die entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt.

Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.max21.de/​investoren/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2021

zugänglich.

Bevollmächtigte haben sich durch Vorlage einer Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) auszuweisen. Ausgenommen davon sind Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und die übrigen in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, für die die gesetzlichen Regelungen gemäß § 135 AktG gelten; bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes entsprechend den oben genannten Voraussetzungen.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder dessen Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Die hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre in Textform (§ 126b BGB) erteilen. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens zum 06. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an eine der oben genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Bitte verwenden Sie das hierfür vorgesehene Vollmachts- und Weisungsformular. Das Vollmachts- und Weisungsformular und die entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.max21.de/​investoren/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2021

zugänglich. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

Außerdem steht Ihnen auch insoweit das HV-Portal unter

https:/​/​www.max21.de/​investoren/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2021

und dort unter dem weiterführenden Link „Online Portal – Hauptversammlung 2021“ zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2021 möglich sein werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Bitte beachten Sie, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen kann. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

7.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also spätestens am 12. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter folgender Adresse zugehen:

MAX 21 AG
Vorstand
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: MAX21-HV@gfei.de
Fax: +49-511-47402319

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 70 AktG findet Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter, zulässiger Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als sei er in der Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG)

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:

MAX 21 AG
Vorstand
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: MAX21-HV@gfei.de
Fax: +49-511-47402319

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/​oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

https:/​/​www.max21.de/​investoren/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2021

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 22. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft insbesondere absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Kandidaten zur Aufsichtsratswahl oder Abschlussprüfer) enthalten.

Auch nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge finden in der Hauptversammlung grundsätzlich nur dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung mit Stimmrechtsausübung nur im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter besteht dazu jedoch keine Möglichkeit. Nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden jedoch in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

8.

Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen.

Fragen sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens 05. Juli 2021, 24:00 Uhr (MEZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation per E-Mail an die nachfolgende E-Mail-Adresse

MAX21-HV@gfei.de

zu richten.

Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.

Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

9.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz) wird Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihren Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Der Widerspruch kann ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail an die nachfolgende E-Mail-Adresse

MAX21-HV@gfei.de

ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2021 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

10.

Hinweis auf Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.max21.de/​investoren/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2021

abrufbar. Dort finden sich auch Informationen zum Datenschutz für Aktionäre.

11.

Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die MAX 21 AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. Der Dienstleister der Gesellschaft, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

MAX21-HV@gfei.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

MAX 21 AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: MAX21-HV@gfei.de
Fax: +49-511-47402319

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

12.

Anforderungen nach § 125 AktG

Bitte wenden Sie sich für Anforderungen nach § 125 AktG an folgende Adresse:

MAX 21 AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: MAX21-HV@gfei.de
Fax: +49-511-47402319

Der Versand der Unterlagen nach § 125 AktG soll ausschließlich elektronisch erfolgen.

 

Weiterstadt, im Mai 2021

MAX 21 AG

Der Vorstand

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