Fahrzeug-Werke Lueg AG: Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 4, 3 Satz 2 UmwG

Fahrzeug-Werke LUEG AG

Bochum

Amtsgericht Bochum, HRB 6869

Hinweisbekanntmachung gem. § 62 Abs. 4, 3 Satz 2 UmwG

Hiermit weisen wir unsere Aktionäre gem. § 62 Abs. 4, 3 Satz 2 und 3 UmwG auf die bevorstehende Verschmelzung der Lueg Compact Car GmbH mit Sitz in Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7235, als übertragende Gesellschaft auf die Fahrzeug-Werke LUEG AG als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gem. § 2 Nr. 1 UmwG hin.

Die Fahrzeug-Werke LUEG AG hält alle Geschäftsanteile der Lueg Compact Car GmbH, sodass gem. § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Fahrzeug-Werke LUEG AG nicht erforderlich ist. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§ 8 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG).

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung können Aktionäre der Fahrzeug-Werke LUEG AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Fahrzeug-Werke LUEG AG erreichen, jedoch gem. § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Lueg Compact Car GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Fahrzeug-Werke- LUEG AG ist ebenfalls entbehrlich, da der Fahrzeug-Werke LUEG AG sämtliche Geschäftsanteile an der Lueg Compact Car GmbH gehören (§ 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG).

 

Bochum, 18.05.2021

Fahrzeug-Werke LUEG AG

Der Vorstand

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