DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Beschlussfassung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

ISIN DE 0005140008

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG,
(Beschlussfassung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)

Die Hauptversammlung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft vom 27. Mai 2021 hat die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 30. April 2026 sowie zur Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 8. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkte 5 und 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft beschlossen. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2021

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

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