DS Immobilien Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

DS-Immobilen Aktiengesellschaft

Wettenberg

Wertpapier Kenn-Nr.: 555 150

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 27. Juli 2021, 18.00 Uhr, in 35435 Wettenberg-Launsbach, Birkenweg 24, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der DS Immobilien Aktiengesellschaft, Birkenweg 24, 35435 Wettenberg, ein.

Aufgrund der aktuellen derzeit nach wie vor bestehenden Corona-Pandemie wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Abstandsregelungen eingehalten werden können und Desinfektionsmittel bereit steht.

Schutzmasken zur Bedeckung des Mund-Nasen-Bereiches müssen alle Teilnehmer selbst mitbringen.

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 mit Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 35435 Wettenberg-Launsbach, Birkenweg 24, eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus den aufgelaufenen Jahresüberschüssen der letzten Jahre eine Dividende in Höhe von 0,20 € pro Aktie auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäfts jahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Sonstiges (Verschiedenes)

Hinweise zur Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung d.h. Dienstag, den 20. Juli 2021 bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen, falls ihre Aktien nicht direkt bei der Gesellschaft hinterlegt sind. Dazu ist ein in Textform durch das Depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellter Nachweis über den Aktienbesitz notwendig.

Der Nachweis des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung (Dienstag, den 06. Juli 2021) beziehen.

Anmeldung und Nachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Dienstag, den 20. Juli 2021 zugehen, und zwar unter der Adresse:

DS-Immobilien AG, Birkenweg 24, 35435 Wettenberg
Telefax-Nr.: 0641 /​ 9805761

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.

Hinweise zur Vollmachtserteilung:

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).

Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft unter der Adresse:

DS-Immobilien AG, Birkenweg 24, 35435 Wettenberg
Telefax-Nr.: 0641 /​ 9805761

übermittelt werden.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 S. 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Hinweise zu Aktionärsrechten:

Aktionäre können in der Hauptversammlung Anträge und gegebenenfalls auch Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.

 

Wettenberg, im Mai 2021

Der Vorstand

 

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