ENTEGA AG
Darmstadt
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 8. Juli 2021, um 10:30 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der ENTEGA AG im Darmstadtium, Raum „Spektrum“, Schlossgraben 1, 64283 Darmstadt, ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 105.361.895,66 EUR, der 102.080.120,81 EUR Gewinnvortrag einschließt, wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,25 EUR je Stückaktie
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung und Neufassung des Ergebnisabführungsvertrags vom 19.09.2013 zwischen der ENTEGA AG und der e-netz Südhessen AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Änderung und Neufassung des Ergebnisabführungsvertrags vom 19.09.2013 zwischen der ENTEGA AG und der e-netz Südhessen AG zuzustimmen. Die ENTEGA AG hat am 19.09.2013 als Organträgerin einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV) mit der e-netz Südhessen AG (damals firmierend unter ENTEGA Netz AG) als Organgesellschaft abgeschlossen. Der EAV wurde am 08.11.2013 im Handelsregister eingetragen. Die ENTEGA AG war zum Zeitpunkt des Abschlusses des EAV alleinige Aktionärin der e-netz Südhessen AG. Voraussichtlich im Juni 2021 wird die ENTEGA AG allerdings voraussichtlich 15.150 Stück der 101.000 Aktien (15 % der Aktien) der e-netz Südhessen AG an die ENTEGA Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH verkaufen und übertragen. Zum Zeitpunkt der Hauptversammlung der ENTEGA AG, die voraussichtlich am 08.07.2021 stattfinden wird, wird die ENTEGA AG daher voraussichtlich noch 85.850 Stück Aktien (85 % der Aktien) der e-netz Südhessen AG halten. Aufgrund der Beteiligung der ENTEGA Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH als außenstehender Aktionärin der e-netz Südhessen AG ist der EAV gemäß § 304 AktG um einen angemessenen Ausgleich zu ergänzen. Hierzu ist der EAV zu ändern und in seiner Gesamtheit neuzufassen. Ansonsten würde der EAV gemäß § 307 AktG spätestens zum Ende dieses Geschäftsjahres enden. Der geänderte und in seiner Gesamtheit neugefasste EAV wird erst mit Zustimmung der Hauptversammlung der ENTEGA AG und der Hauptversammlung der e-netz Südhessen AG (mit zustimmendem Sonderbeschluss der ENTEGA Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH) und anschließender Eintragung in das Handelsregister wirksam. Er tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Der geänderte und neugefasste EAV wird folgenden Inhalt haben:
Die Organträgerin verpflichtet sich, auf Verlangen der außenstehenden Aktionärin deren Aktien an der Organgesellschaft nach Bewertung derselben zu erwerben.
Die im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages entstehenden Kosten trägt die Organträgerin.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das vorstehende Schriftformerfordernis.
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Der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags sowie die Hintergründe für dessen Änderung und Neufassung sind im gemeinsamen Bericht des Vorstands der ENTEGA AG als Organträgerin und des Vorstands der e-netz Südhessen AG als Organgesellschaft näher erläutert und begründet. Die WEDDING & Cie. GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, die auf gemeinsamen Antrag des Vorstands der ENTEGA AG und der e-netz Südhessen AG vom Landgericht Frankfurt mit Beschluss vom 29. April 2021 als gemeinsamen Vertragsprüfer bestellt wurde, hat den Ergebnisabführungsvertrag geprüft und darüber einen schriftlichen Bericht verfasst.
Der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrages, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der ENTEGA AG sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der e-netz Südhessen AG (ehemals firmierend unter ENTEGA Netz AG) für die letzten drei Geschäftsjahre (für das Jahr 2018 der Vollständigkeit halber auch der Jahresabschluss und der Lagebericht der mit Wirkung zum 01. Januar 2019 auf die ENTEGA Netz AG verschmolzenen e-netz Südhessen GmbH & Co. KG), der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der ENTEGA AG und des Vorstands der e-netz Südhessen AG und der nach § 293e AktG erstattete Bericht des gemeinsam bestellten Vertragsprüfers liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Vertragsparteien zur Einsicht der Aktionäre aus. Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Hinweise:
Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch der an der Hauptversammlung beteiligten Dienstleister und Gäste haben für uns oberste Priorität. Vor diesem Hintergrund wird die diesjährige Hauptversammlung im Einklang mit den jeweils geltenden Vorschriften des Bundes und des Landes Hessen sowie unter Umsetzung eines umfassenden Hygienekonzepts im Einklang mit den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts im Darmstadtium durchgeführt.
Die diesjährige Rede der Vorstandsvorsitzenden wird live im Internet übertragen unter
https://entega.ag/hauptversammlung
Der genaue Zeitpunkt des Beginns der Übertragung der Rede von Frau Dr. Wolff ist abhängig vom Verlauf der Hauptversammlung.
Anfragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat sind rechtzeitig gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz (AktG) an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
ENTEGA AG
N100 – Vorstandsangelegenheiten
Compliance, Nachhaltigkeit
Frau Bianca Krolikowski
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt
Zugänglich zu machende Anträge, Wahlvorschläge oder Stellungnahmen von Aktionären, die unter dieser Adresse eingegangen sind, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anfragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge können leider nicht berücksichtigt werden.
Ergänzungsanträge von Aktionären sind rechtzeitig gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG ausschließlich schriftlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
ENTEGA AG
N100 – Vorstandsangelegenheiten
Compliance, Nachhaltigkeit
Frau Bianca Krolikowski
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt
Zugänglich zu machende Ergänzungsanträge werden unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Verspätete oder anderweitig adressierte Ergänzungsanträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 AktG Aktionäre der Gesellschaft nur berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 01. Juli 2021, 24:00 Uhr, vor der Hauptversammlung schriftlich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung ist an folgende Adresse zu senden:
ENTEGA AG
N100 – Vorstandsangelegenheiten
Compliance, Nachhaltigkeit
Frau Bianca Krolikowski
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt
Wir bitten um Beachtung, dass bei einer nicht rechtzeitigen Anmeldung eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich ist und das Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht ausgeübt werden kann.
Folgende Unterlagen liegen von der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen in der Frankfurter Straße 110, 64293 Darmstadt, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auch während der Hauptversammlung der Gesellschaft zugänglich gemacht:
Zu Tagesordnungspunkt 1:
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Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 |
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Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 |
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Zusammengefasster Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 |
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Bericht des Aufsichtsrats |
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Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns |
Zu Tagesordnungspunkt 6:
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Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der ENTEGA AG und der e-netz Südhessen AG |
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Jahresabschlüsse und Lageberichte der ENTEGA AG für die letzten drei Geschäftsjahre |
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Jahresabschlüsse und Lageberichte der e-netz Südhessen AG (ehemals firmierend unter ENTEGA Netz AG) für die letzten drei Geschäftsjahre (für das Jahr 2018 der Vollständigkeit halber auch der Jahresabschluss und der Lagebericht der mit Wirkung zum 01. Januar 2019 auf die ENTEGA Netz AG verschmolzenen e-netz Südhessen GmbH & Co. KG) |
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Gemeinsamer Bericht des Vorstands der ENTEGA AG und des Vorstands der e-netz Südhessen AG nach § 293a AktG |
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Bericht des gemeinsamen Vertragsprüfers nach § 293e AktG |
Darmstadt, im Mai 2021
ENTEGA AG
Der Vorstand