COMPAREX AG: Hinweis gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

COMPAREX AG

Leipzig

Hinweis über die Verschmelzung der SoftwareONE Deutschland GmbH und der
SoftwareONE Deutschland Services GmbH auf die COMPAREX AG
gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die COMPAREX AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%-igen Tochtergesellschaften, der SoftwareONE Deutschland GmbH mit dem Sitz in München und der SoftwareONE Deutschland Services GmbH mit dem Sitz in Heilbronn, als Ganzes unter Auflösung ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der SoftwareONE Deutschland GmbH und der SoftwareONE Deutschland Services GmbH, als übertragende Gesellschaften vollständig von der COMPAREX AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der COMPAREX AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der SoftwareONE Deutschland GmbH und der SoftwareONE Deutschland Services GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 S. 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der COMPAREX AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 S. 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der COMPAREX AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der COMPAREX AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlungen der SoftwareONE Deutschland GmbH und der SoftwareONE Deutschland Services GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der COMPAREX AG ist entbehrlich, da der COMPAREX AG sämtliche Geschäftsanteile an der SoftwareONE Deutschland GmbH und der SoftwareONE Deutschland Services GmbH gehören, § 62 Abs. 4 S. a UmwG.

Ab dem 26.05.2021 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der COMPAREX AG, Blochstraße 1 in 04329 Leipzig, der jeweilige Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der COMPAREX AG, der SoftwareONE Deutschland GmbH und der SoftwareONE Deutschland Services GmbH zur Einsicht der Aktionäre der COMPAREX AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der COMPAREX AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Leipzig, den 26.05.2021

COMPAREX AG

Der Vorstand

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