KUKA Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung

KUKA Aktiengesellschaft

Augsburg

– ISIN DE0006204407 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
– Dividendenbekanntmachung –

Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft teilt gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit:

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft hat am 21. Mai 2021 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 48.407.917,73 eine Dividende in Höhe von EUR 0,11 je Stückaktie auf die 39.775.470 dividendenberechtigten Stückaktien, insgesamt EUR 4.375.301,70 auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn wurde in Höhe von EUR 22.016.308,02 in andere Gewinnrücklagen eingestellt und in Höhe von EUR 22.016.308,01 auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird vom 26. Mai 2021 an grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

Unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag, soweit dieser noch nicht ausgenutzt ist, vorgelegt haben. Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens auf Antrag ermäßigen.

 

Augsburg, im Mai 2021

KUKA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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