Nordzucker Holding AG: Ordentliche Hauptversammlung

Nordzucker Holding AG

Braunschweig

Nordzucker AG

Braunschweig

Die Vorstände der Nordzucker Holding AG und der Nordzucker AG
laden die Aktionäre der Gesellschaften jeweils zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die

am Mittwoch, 7. Juli 2021, 9:00 Uhr MESZ
(= 7:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)),

als

gemeinsame und virtuelle Hauptversammlung beider Gesellschaften
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindet.

Die Satzung der Nordzucker Holding AG sieht in § 14 Abs. 7 vor, dass die jährliche ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft gemeinsam mit der ordentlichen Hauptversammlung der Nordzucker AG einberufen und abgehalten werden kann. Eine analoge Vorschrift findet sich in § 13 Abs. 3 der Satzung der Nordzucker AG. Die Vorstände der Gesellschaften haben mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Gesellschaften beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, zuletzt mit Wirkung zum 28. Februar 2021 geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, (COVMG) eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Niedersachsen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaften haben die Vorstände der Gesellschaften mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Gesellschaften beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung wird für fristgerecht angemeldete Aktionäre für die gesamte Dauer der Veranstaltung in Bild und Ton live im Internet unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

übertragen (vgl. die näheren Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung).

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaften. Die Vollmachtserteilung und die Briefwahl sind ebenso elektronisch über das HV-Portal unter dem oben genannten Link möglich.

Ort der gemeinsamen Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaften, Küchenstraße 9, 38100 Braunschweig. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einladung entsprechen der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ), sofern nicht anders angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Formalia durch den Versammlungsleiter
Hinweis: Die Versammlungsleitung der gemeinsamen Hauptversammlung wird gem. § 16 Abs. 1 der Satzung der Nordzucker Holding AG der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Nordzucker Holding AG, Herr Alexander Heidebroek, übernehmen. Im Falle seiner Verhinderung wird der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Nordzucker Holding AG die Versammlungsleitung übernehmen.

Der Aufsichtsrat der Nordzucker AG hat beschlossen, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Nordzucker Holding AG, im Falle dessen Verhinderung seinen Stellvertreter, zum Vorsitzenden der gemeinsamen Hauptversammlung zu bestimmen, da die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 der Satzung gemeinsam mit der ordentlichen Hauptversammlung der Nordzucker Holding AG abgehalten wird.

TOP 2 Bericht des Vorstands der Nordzucker AG
TOP 3 Bericht des Vorstands der Nordzucker Holding AG
TOP 4 Tagesordnungspunkte betreffend die Nordzucker Holding AG
TOP 4.1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 28. Februar 2021, sowie der Lageberichte für die Nordzucker Holding AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020/​2021
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020/​2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine Beschlussfassung vorgesehen.

Die auszulegenden Unterlagen, insbesondere der Jahresabschluss der Nordzucker Holding AG, der Konzernabschluss, die Lageberichte des Vorstands für die Nordzucker Holding AG und den Konzern, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Nordzucker Holding AG unter der Internetadresse

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung
abrufbar.
TOP 4.2 Verwendung des Bilanzgewinns der Nordzucker Holding AG für das Geschäftsjahr 2020/​2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/​2021 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 27.350.858,19 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,70 je dividendenberechtigter
Stückaktie, insgesamt
EUR 27.254.054,80
b) Einstellung in Gewinnrücklagen EUR 0,00
c) Gewinnvortrag EUR 96.803,39
Bilanzgewinn EUR 27.350.858,19
TOP 4.3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Nordzucker Holding AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2020/​2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.
TOP 4.4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Nordzucker Holding AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2020/​2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
TOP 4.5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​2022 der Nordzucker Holding AG
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Stuttgart
Zweigniederlassung Hannover
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 1. März 2021 begonnene Geschäftsjahr 2021/​2022 zu wählen.
TOP 4.6 Wahlen zum Aufsichtsrat der Nordzucker Holding AG
Der Aufsichtsrat der Nordzucker Holding AG besteht aus 21 Mitgliedern (§ 10 Ziffer 1 der Satzung). Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die nach § 10 Ziffer 1 der Satzung mehrheitlich aus dem Kreis der Rüben anbauenden Aktionäre zu wählen sind, und zwar so, dass diese gemeinsam mit den Vorstandsmitgliedern die Aktionäre der verschiedenen Anbauregionen tunlichst angemessen repräsentieren.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 enden turnusmäßig die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Friedrich-Karl Bodin, Gerhard Borchert, Dr. Werner Buchner, Christof Goebel, Ulrich Langenhoff, Alice F. Wätjen und Maik Wiedemann. Henning Hornbostel scheidet aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aus dem Aufsichtsrat aus.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 folgende Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

4.6.1 Franziska Bennecke, Landwirtin und Steuerberaterin, wohnhaft in Kissenbrück,

4.6.2 Dr. Werner Buchner, Landwirt, wohnhaft in Iden,

4.6.3 Christof Goebel, Landwirt, wohnhaft in Göhrde,

4.6.4 Ulrich Langenhoff, Landwirt, wohnhaft in Hämelerwald,

4.6.5 Heinrich Otte, Landwirt, wohnhaft in Ehmen,

4.6.6 Jan-Wilhelm Strampe, Landwirt, wohnhaft in Barum,

4.6.7 Alice F. Wätjen, Landwirtin, wohnhaft in Altenrode, und

4.6.8 Maik Wiedemann, Landwirt, wohnhaft in Bettmar.

Die Wahl der unter 4.6.1 bis 4.6.8 benannten Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 10 Ziffer 2 der Satzung jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/​24 beschließt.

Bei seinem Vorschlag zur Wahl der vorstehend genannten Kandidaten hat der Aufsichtsrat die in § 10 Ziffer 5 der Satzung festgelegte Regelaltersgrenze berücksichtigt. Es ist vorgesehen, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.

TOP 5 Tagesordnungspunkte betreffend die Nordzucker AG
TOP 5.1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 28. Februar 2021, sowie der Lageberichte für die Nordzucker AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020/​2021
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020/​2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine Beschlussfassung vorgesehen.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte des Vorstands für die Nordzucker AG und den Konzern sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind auf der Internetseite der Nordzucker AG unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung
zugänglich.
TOP 5.2 Verwendung des Bilanzgewinns der Nordzucker AG für das Geschäftsjahr 2020/​2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/​21 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 28.980.780,00 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60 je dividendenberechtigter
Stückaktie, insgesamt
EUR 28.980.780,00
b) Einstellung in Gewinnrücklagen EUR 0,00
c) Gewinnvortrag EUR 0,00
Bilanzgewinn EUR 28.980.780,00
TOP 5.3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Nordzucker AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2020/​2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.
TOP 5.4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Nordzucker AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2020/​2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
TOP 5.5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​2022 der Nordzucker AG
Der Aufsichtsrat der Nordzucker AG schlägt auf Empfehlung seines Prüfungs- und Finanzausschusses vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Stuttgart
Zweigniederlassung Hannover
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 1. März 2021 begonnene Geschäftsjahr 2021/​2022 zu wählen.
TOP 5.6 Wahlen zum Aufsichtsrat der Nordzucker AG
Der Aufsichtsrat der Nordzucker AG besteht aus 15 Mitgliedern und setzt sich aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 5 Vertretern der Arbeitnehmer zusammen (§ 7 Ziffer 1 der Satzung, §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz).

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 endet turnusgemäß die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner Dr. Carin-Martina Tröltzsch.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung am 7. Juli 2021 folgende Person zu Vertretern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Dr. Carin-Martina Tröltzsch, Geschäftsführerin, wohnhaft in Kürten, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/​2026 beschließt.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats bestehen hinsichtlich der Kandidatin keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, ihren Organen oder ihren wesentlichen Aktionären.

Bei seinem Vorschlag zur Wahl der vorstehend genannten Kandidatin hat der Aufsichtsrat die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegte Regelaltersgrenze sowie die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung berücksichtigt.

Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats schlägt vor, Jochen Johannes Juister in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats nach der Hauptversammlung erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.

TOP 5.7 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Nordzucker AG
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass die Satzung der Gesellschaft geändert werden sollte. Nach einer letztmaligen Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2012/​2013 und einer erfolgten Verkleinerung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016/​2017 soll die Aufsichtsratsvergütung durch eine Änderung der Satzung zum Geschäftsjahr 2022/​2023 angehoben werden. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen wird der zunehmenden Bedeutung der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats bei insgesamt steigender Komplexität der Geschäftsaktivitäten und der erfolgten Internationalisierung der Nordzucker AG Rechnung getragen. Wesentliche Eckpunkte der vorgeschlagenen Satzungsänderung sind, neben der Anhebung der festen Aufsichtsratsvergütung und dem Entfall von Sitzungsgeldern und Auslagen, insbesondere die Senkung der Bemessungsgrundlage für die variable Vergütungskomponente, die sich nach einer retrospektiven Berücksichtigung der Dividende der vergangenen drei Geschäftsjahre bemisst. Darüber hinaus soll auch die funktionsbezogene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung angepasst werden.
Eine Textfassung der Satzung der Gesellschaft, in der die vorgeschlagenen Änderungen gegenüber der aktuell geltenden Fassung der Satzung vom 7. Oktober 2020 gekennzeichnet sind, ist vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im Hauptversammlungsportal unter
www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung
abrufbar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 12 Abs. 5 wird zu § 12 Abs. 9 der Satzung. Als § 12 Abs. 5-8 werden neu eingefügt:
„5. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält ab dem Geschäftsjahr 2022/​2023 eine Vergütung gemäß den nachstehenden Regelungen der Absätze 6 bis 8. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Systematik der Absätze 1 bis 4 fort.

6. Die Gesamtvergütung je Geschäftsjahr enthält einen festen und einen variablen Betrag. Der feste Betrag beträgt € 27.500,00. Der variable Betrag beträgt € 50,00 für je angefangene € 0,01 Dividende, die im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre auf die Stückaktie ausgeschüttet worden ist. Die Höhe des variablen Betrags ist begrenzt auf die Höhe des einfachen festen Betrags. Die Gesamtvergütung und der pauschale Auslagenersatz gemäß Absatz 8 sind am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zahlbar.

7. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 3,0-fache, Stellvertreter des Vorsitzenden und Ausschussvorsitzende erhalten das 1,6-fache der Gesamtvergütung gemäß Abs. 6. Bekleidet ein Aufsichtsratsmitglied mehrere dieser Funktionen, so wird der erhöhte Vergütungssatz lediglich einmal gewährt. Ausschussmitglieder erhalten für jeden Ausschuss des Aufsichtsrats, dem sie angehören, das 0,2-fache der Gesamtvergütung gemäß Abs. 6 bis zu einem maximalen Erhöhungssatz von 1,4. Ausgenommen von dieser Vergütungsregelung ist die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss.

8. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die aufgrund des Amts entstehenden Auslagen mit einer Pauschale in Höhe von € 1.000,00 pro Geschäftsjahr zuzüglich einer etwaigen auf die Vergütung und die Auslagenpauschale entfallenden Umsatzsteuer. Die Pauschale erhöht sich nach den unter Absatz 7 dargestellten Sätzen. Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen werden nicht bezahlt.“

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, ab Beginn des Geschäftsjahrs 2022/​2023 die dann gegenstandlosen Absätze 1 bis 4 von § 12 der Satzung zu streichen und die 6 bis 9 von § 12 der Satzung als Abs. 1 bis 4 neu zu nummerieren und redaktionell anzupassen.

Hinweise zur Durchführung einer gemeinsamen Hauptversammlung

Hinweise zur Teilnahme der Aktionäre sowie der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Nordzucker Holding AG bzw. der Aktionäre sowie der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Nordzucker AG im Rahmen der gemeinsamen Hauptversammlung

In der gemeinsamen Hauptversammlung sind gem. § 15 Abs. 4 der Satzung der Nordzucker Holding AG die teilnahmeberechtigten Aktionäre der Nordzucker AG oder ihre Vertreter nur berechtigt, die ihnen als Aktionäre der Nordzucker AG zustehenden Rechte auszuüben, im Übrigen sind sie als Gäste teilnahmeberechtigt. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Nordzucker AG sind ebenfalls berechtigt, als Gäste an der Hauptversammlung teilzunehmen. Der Vorsitzende der Hauptversammlung soll regelmäßig Redebeiträge der Vorstandsmitglieder der Nordzucker AG zulassen, soweit über die Nordzucker AG berichtet wird.

Ebenso sind in der gemeinsamen Hauptversammlung gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung der Nordzucker AG die teilnahmeberechtigten Aktionäre der Nordzucker Holding AG oder ihre Vertreter nur berechtigt, die ihnen als Aktionäre der Nordzucker Holding AG zustehenden Rechte auszuüben, im Übrigen sind sie als Gäste teilnahmeberechtigt. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Nordzucker Holding AG sind ebenfalls berechtigt, als Gäste an der Hauptversammlung teilzunehmen. Der Vorsitzende der Hauptversammlung soll regelmäßig Redebeiträge der Vorstandsmitglieder der Nordzucker Holding AG zulassen, soweit über die Nordzucker Holding AG berichtet wird.

Im Übrigen gelten die nachstehenden Regularien:

Hinweise zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung

Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung

Auf Grundlage des COVMG haben die Vorstände der Gesellschaften mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Gesellschaften entschieden, die gemeinsame Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte gemeinsame Hauptversammlung wird am Mittwoch, 7. Juli 2021, ab 9:00 Uhr für fristgerecht angemeldete Aktionäre der Nordzucker Holding AG und der Nordzucker AG in dem zugangsgeschützten HV-Portal der jeweiligen Gesellschaft, das über die gemeinsame HV-Internetseite für beide Gesellschaften unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

zugänglich ist, in voller Länge live übertragen. Die Liveübertragung ermöglicht keine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Aktionäre können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Aktionären wird zudem vor der Hauptversammlung eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären. Die weiteren Einzelheiten hierzu werden im Nachstehenden gesondert dargestellt.

Aus technischen Gründen ist auf der gemeinsamen HV-Internetseite jeweils ein zugangsgeschütztes HV-Portal für die Aktionäre der Nordzucker Holding AG und für die Aktionäre der Nordzucker AG eingerichtet. Die zugangsgeschützten Portale sind über entsprechende Schaltflächen unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

zu erreichen. Die zugangsgeschützten HV-Portale können zudem ebenso direkt unter den folgenden Internetadressen erreicht werden:

Für die Aktionäre der Nordzucker Holding AG:

https:/​/​hv-nordzuckerholding.link-apps.de/​imeet/​

(im Folgenden: HV-Portal der Nordzucker Holding AG)

Für die Aktionäre der Nordzucker AG:

https:/​/​hv-nordzucker.link-apps.de/​imeet/​

(im Folgenden: HV-Portal der Nordzucker AG)

Die zur Verfolgung der gesamten gemeinsamen Hauptversammlung über die jeweiligen HV-Portale erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit ihrer Stimmrechtskarte zusammen mit weiteren Informationen zur Nutzung der HV-Portale zugeschickt. Dabei ist zu beachten, dass die Aktionäre nur Zugangsdaten für das HV-Portal der Gesellschaft erhalten, bei der sie Aktien halten.

Maßgeblich für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung (die „Teilnahme“) und die Wahrnehmung des Stimmrechts ist der im Aktienregister der jeweiligen Gesellschaft eingetragene Bestand am Anmeldeschlusstag. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die den Gesellschaften in der Zeit vom 30. Juni 2021 bis einschließlich 7. Juli 2021 zugehen, werden erst mit Wirkung ab dem 8. Juli 2021 vorgenommen.

Zur Teilnahme an der gemeinsamen virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Nordzucker Holding AG bzw. der Nordzucker AG berechtigt, die sich zuvor fristgerecht bei ihrer jeweiligen Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet haben.

Die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung der Nordzucker Holding AG bzw. der Nordzucker AG muss bis spätestens

Mittwoch, 30. Juni 2021, 24:00 Uhr,

vorgenommen werden.

Die Anmeldung kann in dem HV-Portal der jeweiligen Gesellschaft, das über die gemeinsame HV-Internetseite

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

zugänglich ist, unter Verwendung der auf der Stimmkarte abgedruckten Zugangsdaten erfolgen. Sollten Sie Aktionär beider Gesellschaften sein, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein separater Login und eine damit separate Anmeldung für beide Gesellschaften in den jeweiligen zugangsgeschützten Bereichen des Hauptversammlungsportals notwendig ist.

Daneben kann die Anmeldung auch schriftlich vorgenommen werden. Hierzu muss diese unter den nachstehenden Adressen:

Nordzucker Hauptversammlung 2021
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München, Deutschland

oder per E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

ebenso bis zum Mittwoch, 30. Juni 2021, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Die angegebene Adresse gilt sowohl für die Anmeldung der Aktionäre der Nordzucker Holding AG als auch der Nordzucker AG. Die Anmeldung muss sowohl die Identität des Aktionärs als auch zweifelsfrei erkennen lassen, ob die Anmeldung als Aktionär der Nordzucker Holding AG oder als Aktionär der Nordzucker AG erfolgt. Aktionäre, die an beiden Gesellschaften beteiligt sind, können die Anmeldung auch in einem Umschlag an die Gesellschaft senden. Die Aktionäre erhalten mit der Stimmrechtskarte ein Anmeldeformular, das für die Anmeldung verwendet werden kann.

Briefwahl

Die folgenden Erläuterungen zur Briefwahl gelten sowohl für die Aktionäre der Nordzucker Holding AG als auch für die Aktionäre der Nordzucker AG und zwar bezogen jeweils auf die Gesellschaft, an der sie als Aktionäre beteiligt sind. Aktionäre der Nordzucker Holding AG können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl nur bezogen auf die von ihnen an der Nordzucker Holding AG gehaltenen Aktien und nur zu den die Nordzucker Holding AG betreffenden Abstimmungsgegenständen ausüben. Aktionäre der Nordzucker AG können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl nur bezogen auf die von ihnen an der Nordzucker AG gehaltenen Aktien und nur zu den die Nordzucker AG betreffenden Abstimmungsgegenständen ausüben.

Aktionäre können ihr Stimmrecht schriftlich (in Textform) oder elektronisch durch Briefwahl ausüben. Dies erfordert die rechtzeitige Anmeldung entsprechend den oben unter „Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung“ genannten Bestimmungen.

Für die Briefwahl in Textform steht das mit der Stimmrechtskarte übersandte Formular zur Verfügung, das auch auf der gemeinsamen HV-Internetseite

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

zugänglich und ausdruckbar ist. Die per Briefwahl in Textform abgegebenen Stimmen sind ausschließlich an die nachstehenden Adressen zu richten:

Nordzucker Hauptversammlung 2021
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München, Deutschland

oder per E-Mail an: namensaktien@linkmarketservices.de

An diese Adressen übersandte per Briefwahl in Textform abgegebene Stimmen müssen bis spätestens 6. Juli 2021 (24:00 Uhr) eingegangen sein; dies gilt entsprechend auch für eine Änderung oder einen Widerruf der Briefwahl. Die angegebene Adresse gilt sowohl für Aktionäre der Nordzucker Holding AG als auch der Nordzucker AG. Die Briefwahl muss zweifelsfrei erkennen lassen, ob die Stimmabgabe als Aktionär der Nordzucker Holding AG oder als Aktionär der Nordzucker AG erfolgt. Aktionäre, die an beiden Gesellschaften beteiligt sind, können die Briefwahl in Textform auch in einem Umschlag an die Gesellschaft senden.

Für die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl stehen die zugangsgeschützten HV-Portale der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung, die über die gemeinsame HV-Internetseite unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

aufgerufen werden können. Die für die Briefwahl über die jeweiligen HV-Portale erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit ihrer Stimmrechtskarte gemeinsam mit weiteren Informationen zur Nutzung der HV-Portale zugeschickt. Dabei ist zu beachten, dass die Aktionäre nur Zugangsdaten für das HV-Portal der Gesellschaft erhalten, bei der sie Aktien halten.

Die Stimmabgabe über die jeweiligen HV-Portale, deren Änderung oder Widerruf kann bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2021 erfolgen.

Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Erfolgt bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimmabgabe, so wird diese für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die folgenden Erläuterungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gelten sowohl für die Aktionäre der Nordzucker Holding AG als auch für die Aktionäre der Nordzucker AG und zwar bezogen jeweils auf die Gesellschaft, an der sie als Aktionäre beteiligt sind. Aktionäre der Nordzucker Holding AG können die Stimmrechtsvertreter nur bezogen auf die von ihnen an der Nordzucker Holding AG gehaltenen Aktien und nur zu den die Nordzucker Holding AG betreffenden Abstimmungsgegenständen bevollmächtigen. Aktionäre der Nordzucker AG können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur bezogen auf die von ihnen an der Nordzucker AG gehaltenen Aktien und nur zu den die Nordzucker AG betreffenden Abstimmungsgegenständen bevollmächtigen.

Die Gesellschaften bieten ihren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die von der jeweiligen Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vertreten zu lassen.

Auch im Falle einer Bevollmächtigung der von den Gesellschaften benannten Stimmrechtsvertreter ist für rechtzeitige Anmeldung entsprechend den oben unter „Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung“ genannten Bestimmungen Sorge zu tragen.

Die von den Gesellschaften benannten Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen die Vollmachtgeber eine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilen. Die von den Gesellschaften benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die von den Gesellschaften benannten Stimmrechtsvertreter stehen ausschließlich für die Stimmrechtsvertretung und nicht für die Ausübung weiterer Aktionärsrechte zur Verfügung und nehmen insbesondere keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich oder durch festhaltbare Datenübertragung erfolgen.

Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, die unter Verwendung des hierfür auf der Stimmrechtskarte vorgesehenen und auf der gemeinsamen HV-Internetseite unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

zugänglichen Vollmachts- und Weisungsformulars erfolgen, müssen bei der Gesellschaft spätestens bis zum

6. Juli 2021, 24:00 Uhr (Zugang),

unter der Anschrift

Nordzucker Hauptversammlung 2021
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München, Deutschland

oder per E-Mail an: namensaktien@linkmarketservices.de

eingehen; dies gilt auch für eine Änderung oder einen Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter. Die angegebene Adresse gilt sowohl für Aktionäre der Nordzucker Holding AG als auch der Nordzucker AG. Die Vollmachts- und Weisungserteilung muss zweifelsfrei erkennen lassen, ob sie als Aktionär der Nordzucker Holding AG oder als Aktionär der Nordzucker AG erfolgt. Aktionäre, die an beiden Gesellschaften beteiligt sind, können Vollmacht und Weisungen in Textform auch in einem Umschlag an die Gesellschaft senden.

Für Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter stehen außerdem die zugangsgeschützten HV-Portale der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung, die über die gemeinsame HV-Internetseite unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

aufgerufen werden können. Die für die Vollmachts- und Weisungserteilung über die jeweiligen HV-Portale erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit ihrer Stimmrechtskarte gemeinsam mit weiteren Informationen zur Nutzung der HV-Portale zugeschickt. Dabei ist zu beachten, dass die Aktionäre nur Zugangsdaten für das HV-Portal der Gesellschaft erhalten, bei der sie Aktien halten.

Die Vollmachts- und Weisungserteilung über die HV-Portale, deren Änderung oder Widerruf kann bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2021 erfolgen.

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre der Nordzucker Holding AG können sich im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Gemäß § 15 Ziffer 2 der Satzung der Nordzucker Holding AG können sich Aktionäre wie folgt vertreten lassen:

1.

Natürliche Personen durch ihren Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten,

2.

juristische Personen oder sonstige Vereinigungen durch ihre gesetzlich zur Vertretung befugten Personen (in vertretungsbefugter Zahl),

3.

jeder Aktionär durch einen anderen Aktionär oder durch einen in seinem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Angestellten,

4.

jeder Aktionär durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder

5.

jeder Aktionär durch den gesetzlichen Vertreter eines regionalen Zuckerrübenanbauerverbands, der Mitglied des Dachverbands Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. ist.

Aktionäre der Nordzucker AG können sich im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Gemäß § 14 Ziffer 2 der Satzung der Nordzucker AG können sich Aktionäre wie folgt vertreten lassen:

1.

Natürliche Personen durch ihren Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten,

2.

juristische Personen oder sonstige Vereinigungen durch ihre gesetzlich zur Vertretung befugten Personen (in vertretungsbefugter Zahl),

3.

jeder Aktionär durch einen anderen Aktionär oder durch einen in seinem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Angestellten,

4.

jeder Aktionär durch einen der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Die folgenden weiteren Erläuterungen zur Bevollmächtigung eines Dritten gelten sowohl für die Aktionäre der Nordzucker Holding AG als auch für die Aktionäre der Nordzucker AG, bezogen jeweils auf die Gesellschaft, an der sie als Aktionäre beteiligt sind, es sei denn es ist ausdrücklich Abweichendes festgelegt.

Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist für rechtzeitige Anmeldung entsprechend den oben unter „Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung“ genannten Bestimmungen Sorge zu tragen.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von den Gesellschaften benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von Untervollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtformular verwenden, das sie zusammen mit der Stimmrechtskarte erhalten. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen; entsprechende Vollmachtsformulare für die jeweilige Gesellschaft stehen im Internet unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

zum Download bereit.

Eine Vollmacht an die gem. § 15 Ziffer 2 Nr. 5 der Nordzucker Holding AG zur Vollmachtsausübung berechtigten Zuckerrübenanbauerverbände (ZAVs) kann auch elektronisch über das HV-Portal unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

erteilt oder widerrufen werden. Bei Bevollmächtigung eines ZAV ist eine Aushändigung der Stimmrechtskarte und Zugangsdaten nicht erforderlich. Die für den zugangsgeschützten Bereich des HV-Portals erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit ihrer Stimmrechtskarte.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft wie folgt übermittelt werden:

Nordzucker Hauptversammlung 2021
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München, Deutschland

oder per E-Mail an: namensaktien@linkmarketservices.de

Die angegebene Adresse gilt sowohl für Aktionäre der Nordzucker Holding AG als auch der Nordzucker AG. Die Vollmacht muss zweifelsfrei erkennen lassen, ob die Vollmachtserteilung als Aktionär der Nordzucker Holding AG oder als Aktionär der Nordzucker AG erfolgt. Aktionäre, die an beiden Gesellschaften beteiligt sind, können die Vollmachtserteilung in Textform auch in einem Umschlag an die Gesellschaft senden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Die Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal der jeweiligen Gesellschaft setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten persönlichen Zugangsdaten erhält, die den Zugang zum jeweiligen zugangsgeschützten Bereich des HV-Portals der betreffenden Gesellschaft ermöglichen.

Reihenfolge der Behandlung von abgegebenen Briefwahlstimmen, Vollmachten und Weisungen

Erfolgt auf mehreren Übermittlungswegen (Post, E-Mail oder Internet bei Inanspruchnahme des zugangsgeschützten HV-Portals) eine Stimmabgabe per Briefwahl bzw. erhalten die Stimmrechtsvertreter auf mehreren Übermittlungswegen Vollmachten und Weisungen, wird unabhängig vom Übermittlungsweg die zuletzt abgegebene formgültige Stimmabgabe per Briefwahl bzw. die zuletzt eingegangene formgültige Vollmacht und Weisung als verbindlich erachtet (Datum der Abgabe der Erklärung).

Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen bei der Gesellschaft eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per HV-Portal, 2. per E-Mail, 3. per Post.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG und zu Modalitäten der virtuellen Hauptversammlung

Die nachfolgend dargestellten Rechte der Aktionäre gelten für die Aktionäre der Nordzucker Holding AG bezogen auf die von ihnen an der Nordzucker Holding AG gehaltenen Aktien und betreffend die Tagesordnungspunkte der Nordzucker Holding AG und für die Aktionäre der Nordzucker AG bezogen auf die von ihnen an der Nordzucker AG gehaltenen Aktien und betreffend die Tagesordnungspunkte der Nordzucker AG.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG: Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Aktionäre der Nordzucker Holding AG ein entsprechendes Tagesordnungsergänzungsverlangen betreffend die Tagesordnungspunkte der Nordzucker Holding AG und nur Aktionäre der Nordzucker AG ein entsprechendes Tagesordnungsergänzungsverlangen betreffend Tagesordnungspunkte der Nordzucker AG einreichen können.

Aktionäre der Nordzucker Holding AG haben das Verlangen schriftlich an den Vorstand der Nordzucker Holding AG zu richten. Es muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 12. Juni 2021, 24:00 Uhr, zugehen.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Nordzucker Holding AG
-Vorstand-
Küchenstraße 9
38100 Braunschweig

Aktionäre der Nordzucker AG haben das Verlangen schriftlich an den Vorstand der Nordzucker AG zu richten. Es muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 12. Juni 2021, 24:00 Uhr, zugehen.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Nordzucker AG
-Vorstand-
Küchenstraße 9
38100 Braunschweig

Die Antragsteller haben jeweils nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Samstag oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der gemeinsamen HV-Internetseite unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

bekannt gemacht und den Aktionären der jeweiligen Gesellschaft gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG (in der derzeit anwendbaren Fassung) mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG: Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern übersenden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Aktionäre der Nordzucker Holding AG Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern der Nordzucker Holding AG und nur Aktionäre der Nordzucker AG Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern der Nordzucker AG übersenden können.

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung, den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG (in der derzeit anwendbaren Fassung) genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit etwaiger Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Dienstag, 22. Juni 2021, 24:00 Uhr. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Eine Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG).

Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend.

Etwaige Anträge (ggf. nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären der Nordzucker Holding AG gemäß § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Nordzucker Holding AG
– Hauptversammlung –
Küchenstraße 9
38100 Braunschweig
Fax: 0531 /​ 2411-101

Etwaige Anträge (ggf. nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären der Nordzucker AG gemäß § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Nordzucker AG
– Hauptversammlung –
Küchenstraße 9
38100 Braunschweig
Fax: 0531 /​ 2411-101

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung) werden nach ihrem Eingang auf der gemeinsamen HV-Internetseite unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung der jeweiligen Gesellschaft werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Form- und fristgerecht nach vorstehenden Bestimmungen gemäß §§ 126, 127 AktG übermittelte und von der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegenanträge und/​oder Wahlvorschläge gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVMG als in der jeweiligen Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Auskunfts- und Fragerecht für die Aktionäre: Auf Grundlage des COVMG steht den Aktionären in der Hauptversammlung zwar kein mündliches Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG zu, ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben aber das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVMG). Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich während der virtuellen Hauptversammlung. Eine schriftliche Beantwortung ist nicht möglich.

Das Auskunfts- und Fragerecht der Aktionäre der Nordzucker Holding AG beschränkt sich auf die Tagesordnungspunkte, die die Nordzucker Holding AG betreffen. Das Auskunfts- und Fragerecht der Aktionäre der Nordzucker AG beschränkt sich auf die Tagesordnungspunkte, die die Nordzucker AG betreffen.

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Nordzucker Holding AG hat der Vorstand der Nordzucker Holding AG und mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Nordzucker AG hat der Vorstand der Nordzucker AG entschieden, dass Fragen von zur virtuellen Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären ausschließlich über das jeweilige zugangsgeschützte HV-Portal der jeweiligen Gesellschaft, das unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

aufrufbar ist, an den Vorstand der jeweiligen Gesellschaft gerichtet werden können. Eine Übersendung von Fragen auf anderem Wege ist nicht möglich. Etwaige Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 6. Juli 2021, 9.00 Uhr, über das zugangsgeschützte HV-Portal der jeweiligen Gesellschaft einzureichen. Bei der Beantwortung von Fragen während der virtuellen Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage eine Einwilligung zur Offenlegung des Namens erteilt wurde. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Möglichkeit zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVMG: Aktionären der Nordzucker Holding AG und der Nordzucker AG, die ihr Stimmrecht zu einem oder mehreren Beschlüssen der Hauptversammlung ausgeübt haben, die sich auf Tagesordnungspunkte der jeweiligen Gesellschaft beziehen, wird unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen einen solchen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars im Wege elektronischer Kommunikation über den zugangsgeschützten Bereich des HV-Portals der jeweiligen Gesellschaft, der unter

www.nordzucker.com/​de/​hauptversammlung

zugänglich ist, von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende zu erklären.

Übertragung der Hauptversammlung; Bild- und Tonaufzeichnung (Reden des Vorstands)

Zusätzlich zur Übertragung der gemeinsamen Hauptversammlung für fristgerecht angemeldete Aktionäre über das zugangsgeschützte HV-Portal werden die Reden des Vorstands live über das Internet auch für Personen übertragen, die nicht zur Teilnahme an der gemeinsamen, virtuellen Hauptversammlung angemeldet sind. Die Reden des Vorstands stehen nach der Hauptversammlung unter

www.nordzucker.com

als Aufzeichnung zur Verfügung.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Fristgerecht angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaften keinen Einfluss haben. Weder die Nordzucker Holding AG noch die Nordzucker AG können daher Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zu den HV-Portalen und deren generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaften übernehmen auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaften empfehlen aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der gemeinsamen Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

Braunschweig, im Mai 2021

Nordzucker Holding AG
Der Vorstand
Nordzucker AG
Der Vorstand
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