SPORTTOTAL AG: Veröffentlichung der Beschlussfassung der Hauptversammlung über ein bedingtes Kapital

SPORTTOTAL AG

Köln

Amtsgericht Köln, HRB 41998 –

– Veröffentlichung der Beschlussfassung der Hauptversammlung über ein
bedingtes Kapital, § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG –

Die Hauptversammlung vom 26. Mai 2021 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 6.973.000,00 bedingt zu erhöhen. Die entsprechende Satzungsänderung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 6.973.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Wandlungsrechten nach Maßgabe der Wandlungsbedingungen an die Inhaber von Wandelteilschuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung 2021/​II, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2021 bis zum 25. Mai 2026 von der SPORTTOTAL AG begeben werden. Die Hauptversammlung vom 26. Mai 2021 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Wandelschuldverschreibung 2021/​II im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.973.000,00 zu begeben. Des Weiteren hat die Hauptversammlung vom 26. Mai 2021 den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 221 Abs. 4 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG auf den Bezug der Wandelteilschuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung 2021/​II beschlossen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Punkt 8 der im Bundesanzeiger vom 30. April 2021 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung Bezug genommen.

 

Köln, den 27. Mai 2021

Der Vorstand

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