ENCAVIS AG: Dividendenbekanntmachung

ENCAVIS AG

Hamburg

– WKN 609 500 – – ISIN DE0006095003 –

DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG

Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 in Höhe von EUR 55.064.839,71 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,28 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den Restbetrag von EUR 19.071.158,87 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs in bar oder in Form von Aktien der ENCAVIS AG geleistet. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl von Aktien sind in einem prospektbefreienden Dokument gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit. h) und Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) Verordnung (EU) 2017/​1129 („Prospektverordnung“), das insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten des Angebots oder der Zuteilung dargelegt werden, sowie in einem Informationsschreiben erläutert. Dieses Dokument ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​www.encavis.com/​investor-relations/​hauptversammlungen/​veröffentlicht. Einzelheiten zum Bezug der neuen Aktien werden im Bezugsangebot erläutert, das voraussichtlich ab dem 1. Juni 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​www.encavis.com/​investor-relations/​hauptversammlungen/​ und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Ein Bezug der neuen Aktien ist nur gestattet, wenn der Aktionär sich zum Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Bezugserklärung nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder sonst in einer Jurisdiktion aufhält, nach der der Bezug von Aktien Beschränkungen unterliegt oder unzulässig wäre.

Die Barausschüttung der Dividende wird voraussichtlich ab dem 30. Juni 2021 durch die depotführenden Kreditinstitute an die Aktionäre erfolgen. Zahlstelle ist die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main. Bei Leistung der Dividende in Form von Aktien erfolgt die Lieferung der neuen Aktien voraussichtlich am 8. Juli 2021 über die Depotbanken.

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Dividende gilt Folgendes:

Die Auszahlung der diesjährigen Dividende für das Geschäftsjahr 2020 erfolgt aus dem ausschüttbaren Gewinn und unterliegt grundsätzlich der Kapitalertragsbesteuerung. Daher wird auch bei Wahl der Aktiendividende ein Teilbetrag in Höhe von etwa 30 % der Dividende je Stückaktie in bar ausgeschüttet. Die an die Steuerbehörden abzuführende Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag zuzüglich ggf. Kirchensteuer ist durch die Auszahlung des stets in bar ausgeschütteten Teilbetrags in Höhe von EUR 0,08 je Stückaktie abgedeckt. Ein möglicher Differenzbetrag wird dem Aktionär gutgeschrieben oder der Teilbetrag wird vollständig dem Aktionär gutgeschrieben, wenn er nicht der Kapitalertragsbesteuerung unterliegt.

 

Hamburg, im Juni 2021

ENCAVIS AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.