PERI AG: Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach §§ 197 S. 3 UmwG, 31 AktG

PERI AG

Weißenhorn

Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach §§ 197 S. 3 UmwG, 31 AktG

Die PERI AG mit Sitz in Weißenhorn ist durch Formwechsel der Peri GmbH mit Sitz in Weißenhorn entstanden. Der Formwechsel ist am 20.05.2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen eingetragen worden. Der für den Formwechsel stimmende alleinige Gesellschafter hat bei der Beschlussfassung über den Formwechsel am 30.04.2021 drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zum Aufsichtsrat gewählt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beschließt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der Satzung aus drei Mitgliedern. Nach Ansicht des Vorstandes besteht der Aufsichtsrat der PERI AG gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre, da die Gesellschaft weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Aufsichtsrat wird nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb einer Frist von einem Monat nach dieser Bekanntmachung das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Memmingen anrufen.

Weißenhorn, im Mai 2021

Der Vorstand

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