Delticom AG: Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Delticom AG

Hannover

– ISIN DE0005146807 /​ WKN 514680 –

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 2. Mai 2017 beschlossenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2017) hat der Vorstand der Delticom AG, Hannover, am 1. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 1. Juni 2021 beschlossen, das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit EUR 12.463.331,00 um EUR 1.246.333,00 auf EUR 13.709.664‬,00 durch Ausgabe von 1.246.333 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2021 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG in Verbindung mit § 5 Abs. 5 (cc) der Satzung ausgeschlossen.

 

Hannover, am 2. Juni 2021

Delticom AG

Der Vorstand

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