SPORTTOTAL AG: Beschlussfassung über die Ausgabe einer Wandelanleihe und Ausschluss des Bezugsrechts

SPORTTOTAL AG

Köln

Amtsgericht Köln, HRB 41998

Veröffentlichung der Beschlussfassung über die Ausgabe
einer Wandelanleihe und Ausschluss des Bezugsrechts, § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

1.

Die Hauptversammlung vom 9. Oktober 2020 hat unter dem Tagesordnungspunkt 10 lit. a) aa) den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Oktober 2025 einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen oder gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, auf den Inhaber lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 45.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung („Teilschuldverschreibungen“) zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 10.068.136,00 zu gewähren. Des Weiteren wurde unter dem Tagesordnungspunkt 10 lit. a) bb) der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre insbesondere dann auszuschließen, sofern die Teilschuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und der Ausgabepreis der Teilschuldverschreibungen den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Teilschuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur für Teilschuldverschreibungen mit Rechten auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 10 der im Bundesanzeiger vom 18. September 2020 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2020 Bezug genommen.

2.

Auf Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 9. Oktober 2020 unter dem Tagesordnungspunkt 10 lit a) aa) hat der Vorstand am 20. Mai 2021, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, dass die Gesellschaft Teilschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 3.094.000,00, eingeteilt in bis zu 3.094 Wandelteilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00, die jeweils zur Wandlung von 1.000 Aktien berechtigen, ausgeben wird. Dies entspricht weniger als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Die Teilschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Teilschuldverschreibungen können vom 25. Mai 2021 bis zum 15. Juli 2021 vollständig oder in mehreren Tranchen teilweise gezeichnet werden. Der Ausgabepreis (Wandlungspreis) beträgt EUR 1,00 und liegt somit EUR 0,41 über dem Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft am Vortag der Beschlussfassung durch Vorstand und Aufsichtsrat (Schlusskurs Vortag EUR 0,59 XETRA; 19. Mai 2021). Des Weiteren hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG beschlossen.

 

Köln, im Mai 2021

 

Der Vorstand

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