Cherry AG
München
Bekanntmachung über Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG
Die Cherry TopCo S.à r.l. hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG gehört.
München, den 7. Juni 2021
Cherry AG
Der Vorstand
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