Cherry AG: Bekanntmachung über Mitteilungen nach § 20 AktG

Cherry AG

München

Bekanntmachung über Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG

Die Cherry TopCo S.à r.l. hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG gehört.

 

München, den 7. Juni 2021

Cherry AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.