BayWa r.e. AG: Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der BayWa r.e. Asset Holding GmbH mit der BayWa r.e. AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

BayWa r.e. AG

München

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der BayWa
r.e. Asset Holding GmbH mit der BayWa r.e. AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die BayWa r.e. AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der BayWa r.e. Asset Holding GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der BayWa r.e. Asset Holding GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der BayWa r.e. AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der BayWa r.e. AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der BayWa r.e. Asset Holding GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der BayWa r.e. AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der BayWa r.e. AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der BayWa r.e. AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der BayWa r.e. Asset Holding GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der BayWa r.e. AG ist entbehrlich, da der BayWa r.e. AG sämtliche Geschäftsanteile an der BayWa r.e. Asset Holding GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem 15.06.2021 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der BayWa r.e. AG, Arabellastr. 4, 81925 München, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der BayWa r.e. AG und der BayWa r.e. Asset Holding GmbH zur Einsicht der Aktionäre der BayWa r.e. AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der BayWa r.e. AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

München, den 15.06.2021

BayWa r.e. AG

Der Vorstand

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