Compleo Charging Solutions AG: 1. Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2021) und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021/II)

Compleo Charging Solutions AG

Dortmund

ISIN: DE000A2QDNX9 /​ WKN: A2QDNX
ISIN: DE000A3E5A83 /​ WKN: A3E5A8

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

1.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2021) und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021/​II)

Die ordentliche Hauptversammlung der Compleo Charging Solutions AG vom 15. Juni 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand und – bezüglich der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft – den Aufsichtsrat zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 14. Juni 2026 im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2021 bis zu 194.790 Bezugsrechte auf insgesamt bis zu 194.790 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der in der Ermächtigung festgelegten Bedingungen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie ausgewählte Arbeitnehmer der Gesellschaft und von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft auszugeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist bei der Ausgabe der Aktienoptionen ausgeschlossen.

Die ordentliche Hauptversammlung der Compleo Charging Solutions AG vom 15. Juni 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 9 zudem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 194.790,00 durch Ausgabe von bis zu 194.790 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021/​II) und die Satzung entsprechend zu ändern. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2021 nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung Aktienoptionen ausgegeben wurden oder werden, die Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen (z. B. Erfüllung in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) eingesetzt werden, wobei für die Gewährung und Abwicklung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist.

Der Beschluss über das Bedingte Kapital 2021/​II sowie die entsprechende Änderung der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund (HRB 32143). Wegen der weiteren Einzelheiten des Aktienoptionsprogramms 2021 und des Bedingten Kapitals 2021/​II wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 7. Mai 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung der Compleo Charging Solutions AG vom 15. Juni 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

2.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre)

Die ordentliche Hauptversammlung der Compleo Charging Solutions AG vom 15. Juni 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, der Gesellschaft eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen.

Der Erwerb bzw. die Verwendung eigener Aktien kann im Rahmen des Ermächtigungsbeschlusses unter Ausschluss des Andienungsrechts bzw. des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 14. Juni 2026.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 7. Mai 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 10 der ordentlichen Hauptversammlung der Compleo Charging Solutions AG vom 15. Juni 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Dortmund, im Juni 2021

Compleo Charging Solutions AG

Der Vorstand

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