Greenwich Beteiligungen AGBautzenWKN: A2B PL1, ISIN DE 000A2BPL17
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Diese Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kupferhammer 5, 02625 Bautzen, aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär übersandt. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in seiner Sitzung am 02.06.2021 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. |
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2. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Aufsichtsratsmitglieder Manuel Diechtierow und Torsten Oehme legen mit Beendigung der Hauptversammlung ihr Aufsichtsratsmandat nieder. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die ausgeschiedenen Mitglieder
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder endet daher mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 befindet. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 AktG i. V. mit § 7 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 2.844.875,00 eingeteilt in 2.844.875 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die 2.844.875 Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem Depot führenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Bankhaus Gebr. Martin AG |
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
Montag, den 5.7.2021 (00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag)
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des
Montag, den 19.7.2021 (24:00 Uhr)
unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Adresse für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
Greenwich Beteiligungen AG |
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Der Bevollmächtigte hat sich zu legitimieren.
Hinweis zur Datenverarbeitung für Aktionäre und Aktionärsvertretern:
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist die Greenwich Beteiligungen AG, Kupferhammer 5, 02625 Bautzen. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist bestellt und unter der E-Mail-Adresse
reinhardt@greenwich-ag.de
zu erreichen.
Die Greenwich Beteiligungen AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.
Die Aktien der Gesellschaft sind Inhaberaktien. Es wird daher kein Aktienregister geführt. Wir erhalten Daten der Aktionäre aber v. a. im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Es handelt sich dabei um Daten, die der Gesellschaft von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt werden. Das sind insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie; gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters.
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten daher in erster Linie für die Durchführung der Hauptversammlung. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten ggfs. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, soweit diese anwendbar sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c EU Datenschutz-Grundverordnung.
Bautzen, im Juni 2021
Greenwich Beteiligungen AG
Der Vorstand